Dr. Irmgard Kraus (1896 – 1942)
Dr. Irmgard Kraus, eine der ersten Medizinstudentinnen in Deutschland, wird 1942 im Rahmen der „Aktion 14f13“ als Jüdin selektiert und in der Tötungsanstalt Bernburg ermordet.
Irmgard „Irma“ Kraus wächst als jüngstes Kind von sieben Geschwistern in einem jüdischen Elternhaus auf. Sie gehört zu den ersten Medizinstudentinnen Deutschlands. Im Jahr 1924 erhält sie ihren Doktortitel an der Universität Erlangen. Gemeinsam mit ihrem Bruder Hans unterhält Irma eine Arztpraxis in Fürth. Zu ihr kommen vor allem Kinder und Frauen. Irma Kraus ist mit Leib und Seele Ärztin.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 kommen immer weniger Patientinnen in ihre Praxis, da sie Jüdin ist. Ihre wirtschaftliche Lage verschlechtert sich zusehends. Im Juli 1935 wird Irma verhaftet. Die Behörden werfen ihr vor, als Ärztin „gewerbsmäßig“ Abtreibungen durchgeführt zu haben.
Irma bestreitet den Vorwurf der „Gewerbsmäßigkeit“. Sie gibt an, dass sie vor allem Frauen in Not und aus Mitleid habe helfen wollen.
Am 27. November 1935 verurteilt sie das Landgericht Nürnberg-Fürth in zwölf Fällen wegen „gewerbsmäßiger Abtreibung“ nach § 218 Strafgesetzbuch. Das Urteil des Landgerichts lautet sechs Jahre Zuchthaus und Entzug der Bürgerrechte. Im Dezember 1935 wird sie in der Frauen-Strafanstalt Aichach inhaftiert. Für sie bedeutet die Inhaftierung im Zuchthaus verschärfte Haftbedingungen und schwere körperliche Arbeit.
Während ihrer Haftzeit stirbt ihr Vater Salomon. Die Universität Erlangen entzieht Irma im Mai 1941 die Doktorwürde. Bereits im Herbst 1936 hatte sie die Approbation als Ärztin verloren. Im Herbst 1938 entziehen die Nationalsozialisten allen jüdischen Ärztinnen und Ärzte ihre Zulassung – und damit die Grundlage ihrer beruflichen Existenz.
Im Juli 1941 schaltet sich die Kriminalpolizei Nürnberg ein: „Der Landrat in Aichach wurde ersucht, die Gefangene nach Strafverbüßung in Polizeihaft zu nehmen und im Sammelschubverkehr and das Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth zu überstellen, weil beabsichtigt ist, gegen sie polizeiliche Vorbeugungshaft anzuordnen“, schreibt die Kriminalpolizeistelle am 22. Juli 1941. Nach Verbüßung ihrer Haftstrafte wird Irma nicht entlassen, sondern im Herbst 1941 in „Vorbeugungshaft“ genommen. Sie kommt in das Frauen-KZ Ravensbrück. Dort registriert die SS sie vermutlich als „Berufsverbrecher“.
Irmas Familie und die Israelitische Kultusgemeinde Fürth versuchen ihre Entlassung aus Ravensbrück und die Auswanderung nach Kuba zu erwirken. Die Bemühungen scheitern, sie bleibt in Ravensbrück. Im Jahr 1942 wird Irma Kraus im Rahmen der „Aktion 14f13“ als Jüdin selektiert und in der Tötungsanstalt Bernburg ermordet. Auch drei ihrer Geschwister werden von den Nationalsozialisten getötet: Selma und Felix Kraus werden im November 1941 nach Riga-Jungfernhof deportiert. Ihre Schwester Hedwig Bendel transportieren die Nationalsozialisten im März 1942 in das Ghetto Izbica.
Autorin: Laura Lopez-Mras
