Kurzbiografien
Bei den hier zu findenden Kurzbiografien geht es um 41 Frauen, deren Verfahren sämtlich vor dem Sondergericht Bayreuth verhandelt wurden und die in der Strafanstalt Aichach endeten. Bei 22 Fällen handelt es sich um den sog. „Verbotenen Umgang mit Kriegsgefangenen“. Diese Verfahren wurden mit einem bis eineinhalb Jahren Zuchthaus geahndet. In insgesamt 10 Fällen geht es um Frauen, die Feldpostpakete und Päckchen gestohlen haben, was mit eineinhalb bis sechs Jahren Zuchthaus bestraft wurde. In 6 Fällen handelt es sich um Betrug und Diebstahl von Bezugscheinen und Lebensmittelkarten, bei 3 weiteren Fällen geht es um Prostitution oder Diebstahl. Diese Delikte wurden mit bis zu zwei Jahren Zuchthaus bestraft. Die hier aufgeführten Biografien bieten die Möglichkeit für eine eigene vertiefende Recherche, z.B. kann man die Akten der Frauenstrafanstalt Aichach aus dem Staatsarchiv München hinzuziehen.
Frieda Bächer
Geboren: 1908 in Straas (heute Gemeindeteil von Münchberg).
Letzter Wohnort: Helmbrechts.
Frieda Bächer war 1942 Kontoristin in einer großen Kolonialwaren-Handlung in Helmbrechts, ihr Mann war Soldat bei der Wehrmacht, sie hatten eine vierjährige Tochter. Die 34-Jährige verliebte sich in den französische Kriegsgefangenen Artur Pecheur und traf sich heimlich im Wald mit ihm. Wahrscheinlich wurde sie dabei beobachtet, angezeigt und wäre höchstwahrscheinlich wie viele Frauen in ähnlichen Fällen wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ zu einer Zuchthausstrafe in Aichach verurteilt worden. Doch dazu kam es nicht: Frieda Bächer nahm sich am 13. September 1942 das Leben – elf Tage vor dem vom Sondergericht Bayreuth anberaumten Prozess. Sie vergiftete sich in ihrer Wohnung in der Goethestraße 14 in Helmbrechts mit Leuchtgas.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf der Anklageschrift heruntergeladen werden.
Autorin: Renate Reckziegel
Frieda Bachert
Geboren: 1898 in Neu Gurkowschbruch/Kreis Friedeberg (heute Górczyna in Polen).
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Berlin.
Frieda Bachert lebte als verheiratete Frau 20 Jahre mit ihrem Mann in Berlin-Moabit. Von 1940 an hielt sie sich aber immer wieder über längere Zeit in ihrer Heimat auf, um bei einem Bauern im Kreis Friedeberg in der Landwirtschaft mitzuhelfen. Dort lernte sie den französischen Kriegsgefangenen Emile Bruyère kennen. Die beiden wurden ein Paar und beschlossen nach einem Jahr, zusammen nach Frankreich zu fliehen. Doch auf ihrem Weg dahin wurden sie am 2. Juni 1942 in Bayreuth festgenommen. Frieda Bachert versuchte noch, ihren Geliebten als ihren Ehemann auszugeben, der nicht sprechen könne. Doch es half nichts. Ihr wurde vor dem Sondergericht Bayreuth Ende August 1942 der Prozess gemacht. Frieda Bachert wurde zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, nach anderthalb Jahren aber vorzeitig auf Bewährung entlassen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt.
Eventuell gibt es auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Da kann das Staatsarchiv München weiterhelfen.
Emile Bruyère musste sich vermutlich vor einem Kriegsgericht verantworten. Auch da könnte noch eine Prozessakte existieren.
Autorin: Renate Reckziegel
Anna Benker
Geboren: 1902 in Naila.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Naila.
Anna Benker war von Beruf Weißnäherin und verdiente sich ihren Unterhalt während des Zweiten Weltkriegs zusätzlich mit „Reinemachearbeiten“ bei der Firma Bürgerbräu Andreas Wohn in Naila. Dort verliebte sie sich in den französischen Kriegsgefangenen Marcel Fréderickx, der in dem Betrieb als „Bräugehilfe“ arbeitete. Im Mai 1942 kam das gemeinsame Kind der beiden zur Welt. Einen Monat später wurde die 40-Jährige angeklagt. Anna Benker wurde wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ zu einem Jahr und drei Monaten Zuchthaus verurteilt. Sie musste die Strafe in Aichach dann im November 1942 antreten, nachdem sie ihr Kind abgestillt hatte. Am 1. Februar 1944 wurde sie entlassen, nachdem sie ihre Haft vollständig verbüßt hatte.
Quellen: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte aus dem Zuchthaus Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Stefanie Bialaschik
Geboren: 1923 in Boprek-Karf im heutigen Polen (damals Oberschlesien).
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Lichtenberg (Landkreis Hof).
„Ihre ganze Habe führte sie als Gepäck bei sich.“ So beschreiben die Richter des Sondergerichts Bayreuth die Lebensweise von Stefanie Bialaschik. Ursprünglich sollte die Jugendliche im Ammoniakwerk Merseburg in Leuna als Rüstungsarbeiterin eingesetzt werden. Doch schon nach drei Monaten verließ sie die Fabrik unter dem Vorwand, ihren Bräutigam treffen zu wollen. Von da an lebte sie auf der Straße, machte mal bei ihren Eltern, mal bei einer Freundin Station. Sie hielt sich vor allem im norddeutschen Raum auf. Am 26. Juli 1943 fuhr sie nach Altona. Dort gelang es ihr, sich in einen Zug zu schmuggeln, der „Bombengeschädigte“ aus Hamburg nach Bayern brachte. So kam sie über Leipzig und Bayreuth nach Lichtenberg in Oberfranken. Dort gab sich die damals noch 19-Jährige als die ausgebombte, mittellose 21-jährige DRK-Helferin Stefanie Bialaschik aus Hamburg aus. Sie erhielt auf diese Weise eine neue Identität, eine Unterkunft, Einkleidungsgeld und finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt. Der Schwindel flog jedoch auf, als Stefanie Bialaschik Auskunft zu ihren bisherigen Tätigkeiten geben sollte und dabei Angaben machte, die in sich nicht schlüssig waren. Die Folge: Sie wurde angezeigt, festgenommen und im Dezember angeklagt. Das Sondergericht Bayreuth verurteilte sie wegen Betrugs und „Erschleichens von Bezugsberechtigungen“ zu zwei Jahren Zuchthaus. Sie kam im Januar 1944 nach Aichach. Sie blieb dort bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs inhaftiert. Dann wurde sie auf Anordnung der Alliierten entlassen und 1947 vom bayerischen Justizminister rehabilitiert.
Anmerkung: Nach NS-Recht waren Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das Volljährigkeitsalter lag damals bei 21 Jahren.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Elise Brunner
Geboren: 1920 in Riegelstein, gehört heute zur Stadt Betzenstein.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Waiganz, gehört heute zur Stadt Betzenstein.
Seit ihrem 14. Lebensjahr hatte Elise Brunner als Dienstmagd beim Bauern Weidinger in Waiganz gearbeitet. Im Oktober 1941 kam der belgische Kriegsgefangene Marcel Simon als Zwangsarbeiter auf den Hof. Die beiden übernahmen viele Arbeiten gemeinsam, verliebten sich, im Dezember 1942 merkte Elise Brunner, dass sie schwanger war. Marcel Simon hätte sie gerne geheiratet. Ein damals unmögliches Unterfangen. Im Juli 1943 wurde Elise Brunner wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt – kurz vor der Geburt des Kindes. Die Haft wurde deswegen aufgeschoben. Auch eine dreimonatige Stillzeit wurde der jungen Mutter noch zugestanden. Ihr Arbeitgeber hatte für sie bei Gericht noch um einen weiteren Aufschub gebeten, doch vergebens. Anfang 1944 musste Elise Brunner ihre Haft in Aichach antreten. Sie wurde nach neun Monaten vorzeitig auf Bewährung entlassen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Frieda Brunner
Geboren: 1909 in Holzmühl, gehört heute zu Marktleuthen.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Holzmühl.
Frieda Brunner war Bäuerin. Zu dem Anwesen gehörten fast 22 Hektar Ackerland und Wald. Ihr Mann war im November 1942 gestorben. Auf dem Hof lebten damals noch die Eltern und zwei ihrer Söhne. Unterstützt wurden sie bei der Arbeit von Alexander Petrov, einem serbischen Kriegsgefangenen, der zu diesem Zeitpunkt schon anderthalb Jahr auf den Hof eingesetzt war. Er sprach gut Deutsch und wurde von der Familie Brunner sehr geschätzt.
Nach dem Tod des Bauern machte Alexander Petrov der Witwe mehr und mehr Avancen und überrumpelte sie schließlich. Im September 1943 war Frieda Brunner von ihm schwanger. Es sei nie einvernehmlich gewesen, sagte Frieda Brunner vor Gericht. Doch die Richter glaubten ihr nicht. Sie verurteilten sie Ende Mai 1944 wegen „Verbotenem Umgangs mit Kriegsgefangenen“ zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Frieda Brunner musste die Strafe aber nicht sofort antreten. Am 11. Juni kam ihr Kind zur Welt. Die Staatsanwaltschaft gewährte Haftaufschub für die Stillzeit und für die Arbeit in der Landwirtschaft. Aber am 5. Dezember 1944 musste die 35-Jährige ihre Strafe in Aichach dann doch antreten. Sie verbrachte drei Monate im Frauenzuchthaus. Am 15. März durfte sie wieder nach Hause, weil sie dort für die Arbeit dringend gebraucht wurde. Theoretisch hätte sie am 15. November 1945 wieder nach Aichach zurückkehren sollen. Doch dazu kam es nicht mehr: Am 8. Mai 1945 war der Zweite Weltkrieg zu Ende. Alle Inhaftierten, die vom NS-Sondergericht unrechtmäßig verurteilt worden waren, kamen frei. Das Urteil gegen Frieda Brunner wurde am 14. Februar 1947 aufgehoben.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Cornelia Conrads
Geboren: 1922 in Brand, die Gemeinde ist heute ein Stadtteil von Aachen.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Pegnitz.
Cornelia Conrads war ab Dezember 1942 als Kontoristin im Milchhof Pegnitz beschäftigt. Doch ein Jahr später saß sie Untersuchungshaft im Landgerichtsgefängnis Bayreuth. Der Vorwurf: Sie hatte sich in den belgischen Kriegsgefangenen Emile Sauveniere verliebt, der mit ihr zusammen als Schreibkraft im selben Büro arbeitete. Die beiden wurden beim Küssen beobachtet. So eine Liebesbeziehung war in der NS-Zeit ein Straftatbestand. Für ihren „Verbotenen Umgang mit Kriegsgefangenen“ wurde die 21-Jährige zu anderthalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Ende Februar 1944 trat sie ihre Strafe in Aichach an.
Eigentlich hätte Cornelia Conrads am 2. April 1945 vorzeitig auf Bewährung entlassen werden sollen. Doch in den Wirren der letzten Kriegswochen traf das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bayreuth nicht mehr in Aichach ein. Cornelia Conrads kam aber trotzdem am 10. April 1945 frei – vermutlich wie so viele ihrer Mitinhaftierten im Zuge einer Anordnung des Reichsjustizministeriums angesichts des Einmarschs alliierter Truppen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Grete Dobmeier
Geboren: 1910 in Rehau.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Hof.
Es hatte etwas von einer Razzia: Am 31. Januar 1945 wurden in Hof fünf Frauen auf einmal festgenommen und verhört: Grete Dobmeier (34), Dora Käppel (43), Frieda Dietz (43), Jette Winkler (33) und Luise Lauterbach (25). Sie alle waren bei der Deutschen Reichsbahn als Zugführerinnen oder Packmeisterinnen beschäftigt. Ihnen wurde vorgeworfen, seit Mai 1944 immer wieder Päckchen und Pakete geplündert oder ganze Sendungen unterschlagen zu haben. Mal zusammen, mal alleine. Die eine mehr, die andere weniger.
Gegen alle von ihnen wurde Anklage erhoben. Die Frauen mussten sich am 5. April 1945 vor dem Sondergericht Bayreuth verantworten. Sie wurden alle verurteilt – drei von ihnen als „Volksschädlinge“ zu mehrjährigen Zuchthausstrafen, zwei zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen. Die mit Abstand höchste Strafe erhielt Grete Dobmeier: sechs Jahre Zuchthaus. Der Staatsanwalt hatte für sie in seinem Plädoyer sogar die Todesstrafe gefordert.
Grete Dobmeier wurde erschwerend zur Last gelegt, dass sie bereits zwei Mal wegen Diebstahls vorbestraft war: Im Jahr 1928 zu fünf Tagen und im Jahr 1934 zu zwei Wochen Gefängnis. In beiden Fällen wurde ihr die Strafe erlassen. Doch für das Sondergericht Bayreuth galt sie trotzdem als „rückfällige Diebin“. Außerdem hielt die Staatsanwaltschaft sie für den „veranlassenden Teil“, wenn es um die gemeinsamen Coups des Quintetts ging. Die Beute bestand oft aus Nahrungsmitteln wie Wurst, Butter, Äpfel oder Stollen. Auch Zigaretten, Tabak, Kleidung, Handtücher und Decken gehörten dazu. Alles Dinge, die im Krieg kostbar waren. Die Not der Zivilbevölkerung war damals groß.
Grete Dobmeier blieb nach ihrer Verurteilung bis zum Ende des Krieges im Gerichtsgefängnis in Hof. Die amerikanische Militärregierung ordnete dann für sie an, das Strafmaß von sechs auf drei Jahre zu reduzieren. Wegen der „schwierigen Verkehrsverhältnisse“ in dieser Zeit verbrachte Grete Dobmeier die Haft weiterhin in Hof. Erst im Mai 1947 wurde sie ins Frauenzuchthaus nach Aichach verlegt. Dort wurde sie am 14. Februar 1948 entlassen, nachdem sie ihre Strafe vollständig verbüßt hatte. Ein Gnadengesuch, das sie eingereicht hatte, war vom Bayerischen Justizministerium drei Monate zuvor abgelehnt worden.
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Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Therese Eichner
Geboren: 1912 in Enchenreuth, gehört heute zur Stadt Helmbrechts.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Schwarzenbach am Wald.
Es ging um ein Paket. Ein einziges Paket. Wegen ihm musste sich Therese Eichner im Januar 1944 vor dem Sondergericht in Bayreuth verantworten. Wegen „besonderer Verwerflichkeit“ ihrer Tat wurde sie als „Volksschädling“ zu einem Jahr und neun Monaten Zuchthaus verurteilt. Doch von vorne: Therese Eichner war verheiratet, ihr Mann als Soldat in Frankreich stationiert. Im Mai 1943 sollte er an die Ostfront verlegt werden. Auf dem Weg dahin konnte sich das Paar beim Halt des Zuges in Hof kurz treffen. Michael Eichner brachte seiner Frau drei Päckchen mit Geschenken mit – und noch zwei weitere Pakete, die für die Mutter eines anderen Soldaten bestimmt waren. Doch Therese Eichner brachte nur eines davon zur Post. Das andere behielt sie. Was sich darin befand? Eine weiße Pelzjacke. Eine Verlockung, der Therese Eichner offensichtlich nicht widerstehen konnte. Doch der Diebstahl kam heraus. Denn der andere Soldat hatte seiner Mutter zwei Pakete angekündigt. Als nur eines bei ihr eintraf, fuhr sie nach Schwarzenbach, um Therese Eichner zur Rede zu stellen. Therese Eichner verstrickte sich in Ausflüchte und wurde angezeigt. Auch die Richter glaubten ihr am Ende kein Wort mehr und verhängten eine Strafe, die deutlich höher war als üblich. Von Februar 1944 bis Mai 1945 war Therese Eichner in Aichach inhaftiert. Erst nach Kriegsende wurde sie von den Alliierten entlassen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Luise Gack
Geboren: 1922 in Rottlersreuth (Gemeinde Thurnau).
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Rottlersreuth.
Luise Gack arbeitete seit Februar 1940 als Dienstmagd bei dem Bauern Gottlieb Häckel. Er war mit der Leistung der 20-Jährigen zufrieden. Im August wurde der französische Kriegsgefangene Maurice Jarrion auf dem Hof als landwirtschaftlicher Helfer eingesetzt. Die beiden lernten sich so kennen und flirteten miteinander. Im Lauf des Jahres 1942 wurde Jarrion immer zudringlicher. Was sich dann in Kartoffelkeller und Scheune abspielte, schilderte Luise Gack bei ihrer Vernehmung als sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung. Zuerst sprach sie mit niemandem darüber, erst im Oktober vertraute sie sich der Bauersfrau Häckel an. Das Ergebnis: Ihr Arbeitgeber zeigte sie an, es kam zum Prozess. Das Sondergericht Bayreuth befand, dass sich die junge Frau angeblich zu wenig gegen die Übergriffe des Kriegsgefangenen gewehrt habe. Luise Gack wurde wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt. Sie wurde nach sieben Monaten Haft vorzeitig auf Bewährung entlassen.
Anmerkung: Nach NS-Recht waren Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das Volljährigkeitsalter lag damals bei 21 Jahren.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
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Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Erna Gesell
Geboren: 1917 in Birk / Landkreis Wunsiedel.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Birk.
Erna Gesell lebte und arbeitete 1942 auf dem Hof ihres 72-jährigen Vaters. Sie war ledig, die Mutter bereits gestorben. 26 Hektar Ackerland und Wiesen galt es zu bewirtschaften. Im Januar 1942 wurde dem Hof der serbische Kriegsgefangene Peter Gayda zugeteilt, der häufig mit Erna Gesell zusammenarbeitete. Die beiden kamen sich näher, im Sommer war Erna Gesell schwanger. Als er davon erfuhr, bemühte sich der Kriegsgefangene sofort um seine Versetzung. Mit Erfolg. Ab September arbeitete er nicht mehr auf dem Hof.
Im Januar 1943 brachte Erna Gesell ihr Kind zur Welt. Ende April 1943 wurde sie festgenommen und angeklagt. Das Sondergericht Bayreuth verurteilte sie wegen „Verbotenem Umfang mit Kriegsgefangenen“ zu einem Jahr Zuchthaus. Erna Gesell verbrachte aber nur für einen knappen Monat in Aichach. Dann wurde ihre Zuchthausstrafe in eine Gefängnisstrafe umgewandelt. Sie verbüßte die übrigen elf Monate in der Strafanstalt Bernau am Chiemsee. Am 4. Mai 1944 kam sie wieder frei.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Anna Gewinner
Geboren: 1923 in Arzberg.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Arzberg.
Zunächst liest sich die Prozessakte von Anna Gewinner wie ein typischer Fall, in denen das Sondergericht Bayreuth Frauen zu einer Zuchthausstrafe wegen „Verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen“ verurteilte. Die 20-Jährige arbeitete als Porzellandruckerin schon mehrere Jahre in der Porzellanfabrik Schumann in Arzberg. Auf dem Firmengelände waren damals Kriegsgefangene untergebracht. So lernte sie Jules Crouzet kennen. Im November 1943 flog die Beziehung auf, als die beiden von Arbeitskolleginnen überrascht wurden. Die Strafe: anderthalb Jahre Zuchthaus.
Anna Gewinner trat ihre Haft in Aichach Ende Februar 1944 an. Sie wurde anscheinend in einer Münchner Außenstelle der Strafanstalt eingesetzt. Denn im Juli machte sie während eines Luftangriffs einen Fluchtversuch, doch sie wurde schon nach drei Tagen wieder gefasst. Im Dezember 1944 sollte ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Doch dann ordnete die Gestapo an, sie in das Polizeigefängnis in Nürnberg zu überstellen. Warum ist unklar. Auch wie es für Anna Gewinner von da an weiterging und wann sie freikam, verrät die Prozessakte aus Bayreuth nicht. Dort findet sich nur der Hinweis, dass Anna Gewinner in einem Rüstungsbetrieb in Arzberg arbeiten sollte. Unter Umständen wurde in der Porzellanfabrik Schumann in der NS-Zeit technische Keramik für Kriegszwecke hergestellt. Aber das ist nur eine Vermutung.
Anmerkung: Nach NS-Recht waren Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das Volljährigkeitsalter lag damals bei 21 Jahren.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
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Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Klara Geyer
Geboren: 1915 in Wildenau, gehört heute zu Selb.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Wildenau.
Klara Geyer war in der Landwirtschaft großgeworden und musste im Zweiten Weltkrieg den 13 Hektar großen Hof fast alleine bewirtschaften: Ihre Eltern waren alt und hatten gesundheitliche Beschwerden, ihre beiden Brüder als Soldaten im Krieg. Sie bekam aber Unterstützung: Von 1940 bis 1941 half zunächst ein französischer Kriegsgefangener mit. Im Juni 1941 kam der serbische, fast genauso alte Kriegsgefangene Sima Stojakov auf den Hof.
Im Winter 1942/43 kamen sich die beiden näher. Klara Geyer wurde schwanger. Sie brachte ihren Sohn am 27. Oktober 1943 in Wien zur Welt und gab das Kind dort zu Pflegeeltern. Zu diesem Zeitpunkt war Sima Stojakov schon nicht mehr in Deutschland. Er war im Juli zuvor in seine Heimat entlassen worden.
Klara Geyer wurde acht Monate nach der Entbindung, am 3. Juli 1944, wegen „Verbotenem Umgangs mit Kriegsgefangenen“ angeklagt, am 7. September 1944 fand der Prozess statt. Vor Gericht sagte sie aus, dass sie dem Drängen des Kriegsgefangenen nur widerwillig nachgegeben hatte. Richter Rudolf Brehm war der Auffassung, dass sie sich hätte wehren können. Sie wurde zu einer Zuchthaus-Strafe von einem Jahr verurteilt. Ihr Vater hatte noch beantragt, seiner Tochter zur Bewirtschaftung des Hofs Strafaufschub zu gewähren, aber vergeblich. Klara Geyer trat Ihre Strafe in Aichach am 1. November 1944 an. Wie lange sie dort inhaftiert war und wann sie entlassen wurde, ist den Prozessakten nicht zu entnehmen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
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Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Elisabeth Gries
Geboren: 1924 in Weidensees, gehört heute zur Stadt Betzenstein.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Weidensees.
Elisabeth Gries kam aus der Landwirtschaft und begann als 17-Jährige bei einem Bäcker in Betzenstein zu arbeiten. Dort lernte sie im Dezember 1941 den serbischen Kriegsgefangenen Wladimir Petrovic kennen, die beiden kamen sich näher. Im Sommer erwartete Elisabeth Gries ein Kind, das im Februar 1943 zur Welt kam. Anfang März wurde sie vom Sondergericht Bayreuth zu einem Jahr und drei Monaten Zuchthaus wegen „Verbotenem Umgangs mit Kriegsgefangenen“ verurteilt. Sie verbüßte davon aber nur knapp vier Monate in Aichach. Zunächst wurde die Strafe aufgeschoben, damit Elisabeth Gries zu Hause auf dem Hof mithelfen konnte. Am 1. November 1943 trat Elisabeth Gries ihre Haft in Aichach an. Dann wurde die Zuchthausstrafe in eine Gefängnisstrafe umgewandelt, die sie zunächst im Frauenjugendgefängnis Hohenleuben (Thüringen) und nach einer weiteren Strafunterbrechung wegen Erntearbeiten in Vechta (Niedersachsen) verbüßte. Ihre Schwester und ihr Vater reichten immer wieder Gnadengesuche ein. Zunächst ohne Erfolg. Doch am 2. April 1945 wurde die 20-Jährige vorzeitig auf Bewährung entlassen.
Im Jahr 1950 ließ sich Elisabeth Gries ihre Haftzeit von 366 Tagen von der Staatsanwaltschaft Bayreuth offiziell bescheinigen, um bei der Bundesrepublik Deutschland eine Entschädigungszahlung zu beantragen. Ob sie jemals einen Pfennig für das ihr angetane Unrecht erhielt, geht aus der Prozessakte nicht hervor.
Anmerkung: Anmerkung: Nach NS-Recht waren Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das Volljährigkeitsalter lag damals bei 21 Jahren.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Anna Haas
Geboren: 1896 in Aichig.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Bayreuth.
Anna Haas hatte es als Alleinerziehende sicherlich schwer, sich und ihren Sohn im Krieg zu versorgen. Seit 1940 arbeitete sie als Putzfrau im Landratsamt Bayreuth. Gut verdient hat sie dort nicht. Im Sommer musste sie monatlich mit bescheidenen 70 Reichsmark auskommen, im Winter, wenn sie zusätzlich die Öfen in den Büros der Behörde anfeuerte, verdiente sie 80 bis 100 Reichsmark. Um zu putzen hatte sie natürlich Zugang zu allen Räumen. Im Ernährungsamt wurden damals Lebensmittelmarken, die von den Einzelhändlern zur Verrechnung eingereicht wurden, bearbeitet, um sie anschließend zu entwerten und zu vernichten. Wenn die Beamten mit der Bearbeitung nicht hinterherkamen, lagen die Bögen im Büro einfach herum.
Anna Haas putzte oft nach Dienstschluss in leeren Büros. Und ließ dabei über Monate immer mal einen Bogen mit aufgeklebten Marken mitgehen. Zu Hause löste sie die einzelnen Marken vorsichtig ab. Sie bekam dafür in Geschäften Fleisch, Butter, Margarine, Zucker und Seife. Alles Dinge, die im Zweiten Weltkrieg rationiert und kostbar waren. Anna Haas war vorsichtig. Um nicht aufzufallen, löste sie die gestohlenen Marken in verschiedenen Geschäften ein, in denen sie niemand kannte. Doch vielleicht fiel es auf, wie häufig es aus ihrer Küche nach gebratenem Fleisch roch? Oder wurde eine Verkäuferin darauf aufmerksam, dass sie ungewöhnlich häufig Lebensmittelmarken einlöste? Egal wie: Irgendjemand zeigte sie an.
Das Sondergericht Bayreuth verurteilte Anna Haas Ende März 1944 zu einer Zuchthausstrafe von zweieinhalb Jahren. Drei Wochen später wurde sie vom Gerichtsgefängnis in Bayreuth nach Aichach gebracht. Ihr Sohn war damals neun Jahre alt.
Ein Jahr später rückten die alliierten Streitkräfte vor. Anna Haas gehörte nicht zu den inhaftierten Frauen, die das nationalsozialistische Reichsjustizministerium noch kurz vor Kriegsende vorzeitig entließ. Sie kam aber bald danach, am 19. Mai 1945, auf Anordnung der amerikanischen Prüfungskommission frei – elf Tage nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht.
1948 wurde das Urteil des Sondergerichts im Zuge des „2. Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 19.11.1946“ revidiert. Das Landgericht Bayreuth setzte die Strafe auf ein Jahr und einen Monat herab. Die Haft hatte Anna Haas mit ihrer Zeit in Aichach bereits vollständig verbüßt.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
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Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Rosa Hartmann
Geboren: 1913 in Großrehmühle.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Hof/Saale.
Es ging genau um zwei Päckchen, die Rosa Hartmann am 11. Juni 1942 unterschlagen haben soll. Die 28-Jährige war damals seit gut einem Jahr als Postfacharbeiterin in Hof angestellt. Weil sie einen Führerschein hatte, fuhr sie das Postauto in Begleitung einer Kollegin. Als sie zwei Feldpostpäckchen ausliefern sollte, die der Sohn aus Frankreich seiner Mutter geschickt hatte, ließ sie eines von beiden verschwinden. Es enthielt ein dreiviertel Pfund Butter. Rosa Hartmann soll noch ein zweites Päckchen unterschlagen haben, bei dem weder Empfänger noch Absender festzustellen waren. Sie selbst hat das alles vor Gericht abgestritten. Doch die zerrissenen Pappschachteln, die sich in einer Toilette fanden, wertete das Sondergericht Bayreuth als überzeugende Indizien. Das Urteil: Zweieinhalb Jahre Zuchthaus und eine Geldstrafe von 100 Reichsmark.
Verteidiger Fritz Meyer versuchte zwar, eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil einzulegen. Doch ohne Erfolg. In der Urteilsbegründung erläutern die Richter unter Vorsitz von Willy Schmitt, warum die NS-Justiz solche Delikte hart ahndete.
Rosa Hartmann durfte anlässlich des Kriegsurlaubs ihres Mannes während ihrer Haft zwei Mal für je einen Monat nach Hause. Am 9. Februar 1944 wurde sie vorzeitig auf Bewährung entlassen.
Anmerkung: Rosa Hartmann gehört zu den ganz wenigen Angeklagten, die bei Prozessen am Sondergericht Bayreuth mit Fritz Meyer einen Verteidiger an ihrer Seite hatten. Nach dem Krieg sagte der Bayreuther Rechtsanwalt als Zeuge im Spruchkammer-Verfahren gegen den Richter Willy Schmitt aus: „Die tendenziöse Führung der Verhandlung und das außerordentlich hohe Maß der von ihm ausgesprochenen Strafen musste die Verteidigung zu der Überzeugung bringen, dass vor diesem Gericht, wie ja fast immer vor den Sondergerichten, nicht souveränes Recht geschöpft, sondern der Wille der nationalsozialistischen Machthaber vollstreckt wurde.“
Quellen: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
und Reckziegel, Renate: Abgeholt. Meine Großmutter, die NS-Justiz und ich. Offenburg 2022, S. 58.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Meta Hartung
Geboren: 1922 in Walpenreuth.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Feilitzsch.
Hätte Meta Hartung nicht Rheuma in den Händen gehabt, wäre sie vielleicht nie ins Zuchthaus gekommen: Sie hatte nach Ausbruch des Krieges in einem Pfarrhaus in Zell als Haushaltshilfe gearbeitet, bewarb sich dann wegen ihrer gesundheitlichen Beschwerden um eine Stelle im Postdienst. Es klappte. 1942 wurde sie als Posthalter-Vertreterin nach Feilitzsch abgeordnet. Dort war sie für die Abfertigung und das Sortieren der Briefe und Pakete zuständig. Schon während der ersten zwei Monaten hat sie laut Anklage in fünf Fällen mehrere Feldpostpäckchen geöffnet und den Inhalt an sich genommen. Ob Zigarren, Zigaretten, Bonbons, Speck, Magenbrot oder Plätzchen: Was die 19-Jährige nicht selbst verbrauchte, schenkte sie anderen. Wegen Amtsunterschlagung, Verletzung des Postgeheimnisses, Urkundenvernichtung im Amt und gewinnsüchtigem Verwahrungsbruch verurteilte sie das Sondergericht Bayreuth zu vier Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von 50 Reichsmark. Ein drakonisches Urteil. Meta Hartung war vom 14. September 1942 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs in Aichach inhaftiert. Wegen der Ernte durfte sie im Herbst jeweils für einen Monat nach Hause. Am 19. April 1945 wurde sie auf generelle Anordnung des Reichsjustizministeriums entlassen.
Anmerkung: Nach NS-Recht waren Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das Volljährigkeitsalter lag damals bei 21 Jahren.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Anna Heinrich
Geboren: 1909 in Langenreuth.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Langenreuth.
Anna Heinrich kam aus der Landwirtschaft und lebte im Jahr 1942 zusammen mit ihrer elfjährigen Tochter noch bei ihren Eltern. Direkt nebenan wohnte der Landwirt und Ortsführer Johann Krug, der einen französischen Kriegsgefangenen beschäftigte. Anna Heinrich lernte Josef Feind bei Besuchen bei ihrer Nachbarin kennen. Die beiden trafen sich nachts im Garten. Im Herbst 1942 war die 33-Jährige schwanger, im April 1943 wurde ihr wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ der Prozess gemacht. Das Urteil: ein Jahr und neun Monate Zuchthaus. Diese Strafe wurde ausgesetzt, bis Anna Heinrich ihr Kind bekommen und abgestillt hatte. Einen weiteren Aufschub erhielt sie, um zu Hause mitarbeiten zu können. So kam es, dass sie erst im März 1944 ihre Haft antrat. Sie musste aber nicht mehr die gesamte Strafe verbüßen: Anna Heinrich kam am 15. April 1945 frei. Das Reichsjustizministerium hatte kurz vor Kriegsende angeordnet, einen Großteil der Gefangenen angesichts des Einmarschs „feindlicher Truppen“ zu entlassen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Luise Heinrich
Geboren: 1920 in Selb.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Selb.
In Selb war die Firma Rosenthal ansässig, deren Name bis heute für das Porzellan aus ihrer Produktion steht. Luise Heinrich arbeitete im Isolatorenwerk des Unternehmens als Kontoristin im Büro. Sie sprach fließend Französisch, weil ihre Mutter aus Belgien stammte. Und so gehörte die Aufnahme französischer Kriegsgefangener selbstverständlich zu ihren Aufgaben. Häufig dolmetschte sie auch, wenn es bei der Arbeit Verständigungsschwierigkeiten gab. So lernte sie Andrè Prouveyeur (sic.) kennen (vermutlich ist der Name in der Akte falsch geschrieben). Die beiden verliebten sich, trafen sich auf dem Firmengelände und wenige Male auch außerhalb. Dann schrieben sie sich Briefe. Der letzte Liebesbrief stammt vom 17. August 1942. Zwei Tage später wurde Luise Heinrich verhaftet. Das Sondergericht verurteilte die 22-Jährige zu einem Jahr Zuchthaus – die „geringstmögliche Zuchthausstrafe“, wie die Richter in der Urteilsbegründung betonen. Luise Heinrich wurde nach neun Monaten vorzeitig auf Bewährung entlassen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Tipps für die weitere Recherche:
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Auch von Aichach könnte es noch eine Gefangenenakte geben. Da kann das Staatsarchiv München weiterhelfen.
André Prouveyeur ist vermutlich vor ein Kriegsgericht gestellt worden. Da könnte eventuell noch eine Prozessakte existieren.
Das Museum für Porzellan in Selb („Porzellanikon“) verwaltet und beherbergt das Archiv der Firma Rosenthal. Vielleicht gibt es dort noch Fotos und Unterlagen aus dieser Zeit.
Autorin: Renate Reckziegel
Friederike Hödl
Geboren: 1922 in Winterberg / Kreis Prachatitz (Südböhmen, heute Tschechien).
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Mainleus/Kreis Kulmbach, Erziehungsheim Schmeilsdorf.
Friederike Hödl kam als uneheliches Kind zur Welt. Die häuslichen Verhältnisse waren anscheinend so schwierig, dass sie ihre Kindheit und Jugend in einem Waisenhaus verbrachte. Nach ihrer Schulzeit sollte sie bei einem Bauern als Magd arbeiten. Doch da gab es Probleme. Die Konsequenz: Die 20-Jährige lebte als „Fürsorgezögling“ in einem Erziehungsheim im heutigen Mainleus. In ihrer Urteilsbegründung beschreiben die Richter die junge Frau als „arbeitsscheue Streunerin“ und als „verdorbenes Mädchen“, das sich „wahllos zur Unzucht hingibt“. Unter den Männern, die sich auf ihre Avancen einließen oder sie einfach missbrauchten, waren auch zwei Kriegsgefangene. Das brachte Friederike Hödl wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ vor das Sondergericht Bayreuth. Dort wurde sie zu anderthalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Sie trat ihre Haft am 24. September 1942 um 10.30 Uhr an und musste die Strafe komplett verbüßen. Was wohl aus ihr wurde? In der Prozessakte ist nur vermerkt, dass sie anschließend gleich noch eine weitere Strafe von drei Wochen absitzen musste. Wegen Landstreicherei.
Anmerkung: Nach NS-Recht waren Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das Volljährigkeitsalter lag damals bei 21 Jahren.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Tipps für die weitere Recherche:
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt.
Auch von Aichach könnte es noch eine Gefangenenakte geben. Da kann das Staatsarchiv München weiterhelfen.
Das Erziehungsheim in Schmeilsdorf, heute ein Ortsteil von Mainleus, war eine Einrichtung der Rummelsberger Diakonie, die sich unter Hitler regimetreu gab. Auch das könnte ein Ansatzpunkt für weitere Recherchen sein.
Autorin: Renate Reckziegel
Johanna Höfler
Geboren: 1923 in Haag, Landkreis Mühldorf am Inn.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Weidersberg bei Marktredwitz.
Es war der 16. September 1943, als Johanna Höfler in die Dienste der Deutschen Reichspost in Marktredwitz trat. Sie wurde auf den „Führer“ Adolf Hitler verpflichtet und belehrt, dass sie strafrechtlich als Beamtin gelte. Vier Tage später begann ihre Ausbildung. Schon bald wurde sie selbständig eingesetzt, sie übernahm oft Nachtschichten. Der Krieg hatte auch bei der Reichspost Spuren hinterlassen. Das Personal war knapp, Johanna Höfler wurde nicht ständig kontrolliert. Die Feldpost-Päckchen und Pakete, die durch ihre Hände gingen, waren oft nur provisorisch verpackt. Es mangelte im Krieg einfach an allem.
Ein Jahr nach ihrem Dienstantritt stand Johanna Höfler als Angeklagte vor dem Sondergericht in Bayreuth. Ihr wurde vorgeworfen, während ihrer ersten Monate als Postfacharbeiterin sich aus mindestens fünf beschädigten Paketen, die an französische Zivilarbeiter adressiert waren, Schokolade genommen zu haben. Während der Sommermonate 1944 soll sie mindestens 14 Feldpostpäckchen und ein gewöhnliches Päckchen unterschlagen haben. Die Beweislage war eindeutig: Bei der Durchsuchung der Wohnung Johanna Höflers wurde ein Großteil der gestohlenen Dinge gefunden. Darunter viele Zigaretten, ein Päckchen Tabak, acht Seifen, 150 Gramm Bohnenkaffee, eine Taschenlampe, ein Zigarettenetui und eine Brieftasche.
Johanna Höfler, obwohl zur Tatzeit noch minderjährig, wurde als „Volksschädling“ zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Sie kam am 3. November 1944 nach Aichach und wurde am 1. Mai 1945 kurz vor Kriegsende von amerikanischen Truppen freigelassen. Am 14. September 1946, fast genau drei Jahre nach ihrem Dienstantritt als Postangestellte, wandelte der bayerische Ministerpräsident ihre Zuchthausstrafe in eine anderthalbjährige Gefängnisstrafe um und setzte den Rest der Haft zur Bewährung aus.
Anmerkung: Nach NS-Recht waren Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das Volljährigkeitsalter lag damals bei 21 Jahren.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Hedwig Hofmann
Geboren: 1920 in Unterdürrbach bei Würzburg.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Marktschorgast.
Ein seidenes Kopftuch, Damenstrümpfe, Seife, Süßigkeiten: Das ist die Liste der Dinge, die Hedwig Hofmann im Oktober und November 1942 aus Feldpostpäckchen gestohlen hat. Die 22-Jährige war beim Postamt Neuenmarkt aushilfsweise als Postfacharbeiterin angestellt. Wegen „Unterschlagung von Feldpostpäckchen im Amt“ wurde sie Anfang März 1943 zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus und zu einer Geldstrafe von 100 Reichsmark verurteilt.
Hedwig Hofmann war verheiratet und während des Prozesses bereits schwanger. Ihr wurde deswegen zugestanden, ihre Strafe erst nach der Geburt ihres Kindes und nach drei Monaten Stillzeit anzutreten. Das Kind kam am 15. Juni 1943 auf die Welt, am 15. September 1943 musste die junge Mutter in Aichach sein. Ihre Haftzeit hätte erst am 20. Februar 1946 geendet. Doch die Geschichte machte der NS-Justiz einen Strich durch die Rechnung: Hedwig Hofmann kam kurz vor Kriegsende am 13. April 1945 frei, als das Reichsjustizministerium angesichts des Einmarschs „feindlicher Truppen“ anordnete, einen Großteil der Gefangenen zu entlassen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Emma Ottilie Jäckel
Geboren: 1895 in Oberlichtenau (Schlesien).
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Chemnitz.
Ort der Verhaftung: Marktschorgast.
1 Truthahn, 1 Gans, 3 Kaninchen, 5 Hühner, 1 Ente, 1 Taube, 17 kg Mehl, 16 kg Brot, 2 kg Quark, 22 Stück Eier und 1,5 kg Salzfleisch: Das alles hatte Emma Ottilie Jäckel in einem Korb und einem Koffer bei sich, als sie am 8. Dezember 1942 verhaftet wurde. Die 47-Jährige war gelernte Köchin und Pächterin der Schankwirtschaft „Bürgergarten“ in Chemnitz. Um ihren Gästen Mahlzeiten anbieten zu können, fuhr die Wirtin immer wieder ins oberfränkische Marktschorgast. Dort kaufte sie bei mehreren Bauern Nahrungsmittel ein – immer zu einem höheren Preis als marktüblich. Oder sie tauschte sie gegen Luxusartikel der damaligen Zeit wie Tabak, Zigaretten oder Damenstrümpfe. Solche Geschäfte waren in der NS-Zeit laut Kriegswirtschaftsverordnung aber verboten. Das Sondergericht Bayreuth verurteilte Emma Ottilie Jäckel wegen des „Verbrechens nach § 4 der Volksschädlingsverordnung“ zu einem Jahr Zuchthaus. Im März 1943 trat sie die Strafe in Aichach an, im Oktober durfte sie für einen Monat nach Hause – allerdings nur, um ihre Gastwirtschaft zu übergeben. Anschließend musste sie die Haft komplett verbüßen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
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Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Martha Leffler
Geboren: 1907 in Hamburg.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Hof.
Martha Leffler stand zusammen mit ihrem Mann August vor Gericht. Das Ehepaar stammte eigentlich aus Hamburg. Bei dem Bombenangriff in der Nacht auf den 28. Juli 1943 brannte das Haus, in dem die beiden mit ihrem 15-jährigen Sohn lebten, komplett ab. Ihnen blieb nur eine Tasche mit drei Paar Schuhen, Kleidung, zwei Armbanduhren und Bargeld. Später konnten sie noch etwas von ihrem Hab und Gut aus dem Keller bergen. Die Familie flüchtete zunächst ins oberfränkische Oberkotzau und dann nach Hof, wo August Leffler als Kellner im Hotel Strauß eine Arbeit fand. Als „Bombengeschädigten“ standen ihnen Bezugsscheine für ihren Haushalt zu. Bei der Beantragung verschwiegen sie, was sie aus Hamburg gerettet hatten. Sie gaben sich als „total geschädigt“ aus und wurden dementsprechend versorgt. Sie wurden deswegen angezeigt.
Es gab noch einen weiteren Tatvorwurf: Im Winter 1943/44 besuchte das Paar den Bruder vom August Leffler in Hamburg, der in seiner Wohnung offensichtlich jede Menge Dinge aufbewahrte, die er unmöglich rechtmäßig erworben haben konnte. Vielleicht waren sie gestohlen. Oder der Bruder hatte verlassene Häuser geplündert. Das Ehepaar Leffler kaufte ihm 20 Paar Schuhe zu einem niedrigen Preis ab, um sie mit nach Hof zu nehmen und dort gegen andere Dinge einzutauschen. Hehlerei also.
Wegen Verbrechen nach der Kriegswirtschaftsverordnung und wegen Sachhehlerei verurteilte das Sondergericht Bayreuth Martha Leffler am 7. Juli 1944 zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten Zuchthaus. Ihr Mann, der bereits vorbestraft war, erhielt eine Zuchthaus-Strafe von einem Jahr und neun Monaten.
Martha Leffler wurde Anfang August 1944 vom Gerichtsgefängnis Hof ins Zuchthaus nach Aichach verlegt, wo sie zwei Wochen später ankam. Kurz vor Kriegsende, am 23. April 1945, wurde vorzeitig auf Bewährung entlassen. Ob sie ihren Mann jemals wiedergesehen hat?
Denn August Leffler verbüßte seine Strafe im Zuchthaus Kassel-Welheiden, das Ende März 1945 geräumt wurde. Die Häftlinge sollten alle nach Straubing gebracht werden. Doch August Leffler ist dort nie angekommen. Was mit ihm passiert sein mag? Das Amtsgericht Hamburg erklärte den Verschollenen am 21. Januar 1947 für tot.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
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Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Hedwig Martin
Geboren: 1901 in Hamburg.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Bayreuth.
Hedwig und Eugen Martin lebten zusammen mit ihren drei Kindern in Hamburg. Dann kam die Nacht zum 28. Juli 1943, in der die Alliierten die Stadt bombardierten. Alle Häuser im Grützmachergang wurden zerstört – bis auf die Nummer 33, das Haus der Martins. Deswegen konnte die Familie noch etliche Dinge aus dem Haushalt retten. Sie ließen sich evakuieren und kamen nach Bayreuth. Dort meldeten sie sich als „Fliegergeschädigte“ und erhielten entsprechend Geld- und Sachleistungen – allerdings mehr als ihnen zugestanden hätten. Der Vorwurf, sich Bezugsscheine erschlichen zu haben, brachte sie am 2. Oktober 1944 vor das Sondergericht Bayreuth. Eugen Martin wurde zu sechs Jahren Zuchthaus, seine Frau zu einer Zuchthaus-Strafe von zwei Jahren verurteilt sowie zu je einer Geldstrafe von 1500 Reichsmark oder ersatzweise weiteren 30 Tagen Haft.
In dieses Verfahren hatte sich sogar der Generalstaatsanwalt Otto Kahl aus Bamberg eingeschaltet und für Eugen Martin die Todesstrafe gefordert. Das hatte zu tun mit etlichen anderen Delikten, die der 1892 geborene Buchbinder in früheren Jahren begangen hatte. Auch für Hedwig Martin plädierte Kahl für eine höhere Strafe als die von der Bayreuther Staatsanwaltschaft vorgesehenen drei Jahre. Doch weder Staatsanwalt Heribert Weißenberger noch Richter Rudolf Brehm gingen darauf ein. Vielleicht erklärt das, warum das Gericht das Urteil in aller Ausführlichkeit begründete.
Hedwig Martin kam Ende November 1944 ins Zuchthaus nach Aichach. Ihre Gnadengesuche wurden alle abgelehnt. Doch am 25. April 1945, also kurz vor Kriegsende, wurde ihr eine Strafunterbrechung gewährt. Fast anderthalb Jahre später, am 27. September 1946, entschied das Bayerische Staatsministerium der Justiz, ihre Zuchthaus-Strafe in eine Gefängnisstrafe von einem Jahr umzuwandeln. Der damit verbliebene Rest der Haft wie auch die Geldstrafe wurden der 44-Jährigen erlassen.
Ihr Mann dagegen, der seine Strafe im Zuchthaus in Ludwigsburg verbüßte und dann in die Strafanstalt Kaisheim kam, blieb auch nach dem Krieg weiter in Haft. Die amerikanische Prüfungskommission senkte jedoch das Strafmaß. Eugen Martin war noch bis zum 31. März 1947 im Gefängnis. Seine beiden Gnadengesuche waren abgelehnt worden.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
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Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Gertrud Meier
Geboren: 1916 in Muggesfelde, gehört heute zur Gemeinde Nehms (Schleswig-Holstein).
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Kulmbach.
Gertrud Meier hatte eine Tochter und lebte seit 1942 getrennt von ihrem Mann in Hamburg. Im Juli 1943 fuhr die 27-Jährige für einige Zeit in das 60 Kilometer entfernte Fintel, um ihre kranke Mutter zu pflegen. Zu dieser Zeit hielten sich in dem kleinen Ort viele andere Hamburger auf, die nach Bombenangriffen der Alliierten aus der Stadt geflohen waren. Und so erhielt Gertrud Meier, obwohl sie gar nicht betroffen war, vom Bürgermeister als vermeintlich ausgebombte Hamburgerin einen Ausweis für Fliegergeschädigte. Er berechtigte sie, mit einem Evakuierungszug nach Oberfranken zu fahren. Am 13. August kam sie in Presseck an, das heute zum Landkreis Kulmbach gehört, und ließ sich zusammen mit ihrer Tochter beim Wirtschaftsamt Stadtsteinach als „Fliegergeschädigte“ registrieren. Dadurch erhielt sie Unterstützung in Form von Bezugsscheinen für Nahrungsmittel und Waren, die im Krieg gar nicht mehr frei erhältlich waren. Von den 54 Bezugsscheinen hatte sie alle bis auf drei eingelöst, als sie im Januar 1944 festgenommen und angeklagt wurde.
Das Sondergericht Bayreuth verurteilte Getrud Meier am 28. Februar 1944 zu zwei Jahren Zuchthaus. Das erste halbe Jahr verbrachte Getrud Meier im Gerichtsgefängnis Bayreuth, bevor sie Ende August 1944 ins Frauenzuchthaus Aichach verlegt wurde. Gegen Ende des Krieges gelang ihr in den Wirren während des Einmarschs der alliierten Streitkräfte am 2. Mai 1945 die Flucht.
1947 setzte das Landgericht Bayreuth die Strafe auf ein Jahr und zwei Monate herab – wegen Vergehens gegen die Kriegswirtschaftsverordnung, aber nicht mehr wegen des Verstoßes gegen die NS-Volksschädlingsverordnung. Denn sie war inzwischen als Unrecht anerkannt worden, wie aus dem 2. Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 19.11.1946 hervorgeht.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Wie der Betrug Getrud Meiers aufgedeckt wurde und wer sie angezeigt hatte , wird in der Urteilsbegründung nicht erwähnt. Vielleicht findet sich in der vollständigen Prozessakte noch etwas dazu. Vielleicht ist dort auch vermerkt, was mit der Tochter geschah. Sie war ein achtjähriges Mädchen, als ihre Mutter ins Zuchthaus kam.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Helene Molenda
Geboren: 1923 in Sachsenburg, heute Kreis Artern/Thüringen.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Sangerhausen/Sachsen-Anhalt.
Helene Molenda hätte am 23. November 1943 beim Amtsgericht Sachsenhausen als Angeklagte erscheinen sollen. Der Vorwurf: Arbeitsvertragsbruchs. Die Fabrikarbeiterin hatte bei den Mifa-Werken, einem Rüstungsbetrieb in Sangerhausen, wiederholt unentschuldigt gefehlt. Doch die knapp 20-Jährige kam nicht zum Prozess. Stattdessen saß sie im Zug, um nach Bayreuth zu einem Bekannten zu fahren. Sie landete zunächst aber versehentlich in Linz und nahm erst am nächsten Abend einen D‑Zug nach Regensburg. Wegen der Gefahr von Bombenangriffen durfte im Zug kein Licht brennen, es war dort stockfinster. Helene Molenda nutzte das Dunkle, um kurz vor ihrem Ausstieg in Regensburg eine Einkaufstasche zu stehlen, die unbewacht am Gang stand – der Zug war völlig überfüllt. Zwei Tage später wurde sie samt Beute auf dem Bayreuther Bahnhof von der Polizei gefasst. Das Sondergericht Bayreuth verurteilte sie zu zwei Jahren Zuchthaus. Daraus ergab sich eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, weil Helene Molenda auch bei einem früheren Arbeitgeber, einer Käsefabrik in Sangerhausen, immer wieder nicht bei der Arbeit erschienen war.
Am 21. Februar 1944 trat Helene Molenda ihre Haft in Aichach an. Wie es dann mit ihr weiterging? Wurde sie auch am Ende des Kriegs entlassen? Die Prozessakte des Sondergerichts verrät das nicht. Denn alles weitere lag in den Händen der für Sangerhausen zuständigen Staatsanwaltschaft Nordhausen. Vielleicht existiert ja dort noch die Verfahrendsakte 4 Ds. 85/43.
Anmerkung: Nach NS-Recht waren Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das Volljährigkeitsalter lag damals bei 21 Jahren.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Henriette Peetz
Geboren: 1921 in Friedmannsdorf, gehört heute zu Zell im Fichtelgebirge.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Friedmannsdorf.
Henriette Peetz arbeitet zusammen mit ihrer Schwester auf dem Bauernhof der Familie. Sie musste die Arbeit in dem elterlichen Anwesen über weite Strecken alleine mit ihrer Schwester bewältigen, weil der Vater im Krieg schwere Verletzungen erlitten hatte. 50 Tagwerk, etwa 17 Hektar, waren zu bewirtschaften.
Im benachbarten Hof lebte der Landwirt Johann Schmidt, der zu krank war, um mit all der Arbeit fertig zu werden. Anfang 1942 bekam er Unterstützung: Der jugoslawische Kriegsgefangene Janko Popovic sprach nicht nur gut Deutsch, er bewirtschaftete den Hof ziemlich selbständig. „Weil im Schmidt’schen Hause die Frau fehlte, hat die Angeklagte öfters dort ausgeholfen“, ist in den Akten des Sondergerichts über Henriette Peetz zu lesen. Sie war wohl eine eher schüchterne junge Frau. „Sie galt im Dorf sogar als sehr zurückgezogen und besonders zurückhaltend.“
Es dauert mehr als ein Jahr, bis sich die Bauerstochter und der Kriegsgefangene annäherten. Im Juni 1943 trafen sie sich an einem Sonntag zum ersten Rendezvous. Im September bemerkte Henriette Peetz, dass sie schwanger war. Das Baby, ein kleiner Junge, kam am 30. März 1944 zur Welt. Fünf Wochen später erhob die Staatsanwaltschaft Bayreuth Anklage wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“.
Das Sondergericht Bayreuth verurteilte Henriette Peetz am 25. Mai 1944 zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr. Sie wurde noch am selben Tag ins Gerichtsgefängnis Hof eingeliefert und Ende Juni ins Frauenzuchthaus Aichach überstellt. Doch sie wurde zu Hause auf dem Hof dringend benötigt. Um die Ernte einzubringen, bewilligte die Staatsanwaltschaft ab 1. Juli eine Haftunterbrechung. Vom 27. Oktober 1944 an musste Henriette Peetz ihre Haft in Aichach fortsetzen. Und dann? Der Entlassungstermin ist in der Prozessakte nicht vermerkt. Aber vermutlich ist Henriette Peetz wie die meisten Frauen, die wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ eine Strafe in Aichach verbüßten, kurz vor oder gleich nach Kriegsende freigekommen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Waltraud Pense
Geboren: 1924 in Gera.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Gemeinde Berg bei Hof.
Waldtraud Pense lebte als Jugendliche drei Jahre lang in einem Mädchenheim in Gefell, bevor sie als Landwirtschaftsgehilfin zu einem Bauern in die Gemeinde Berg kam. Dort waren auch französische Kriegsgefangene beschäftigt, die in einem Lager in Schnarchenreuth wohnten. Im März 1942 wurde die 17-Jährige auf den Kriegsgefangenen Serge Labanowski aufmerksam, die beiden trafen sich immer an einer Autobahnbrücke, schrieben sich Briefe, die ein Mitgefangener als Kurier überbrachte.
Die Beziehung flog im Januar 1943 auf, als eine Freundin von Waltraud Pense sie bei der Polizei verraten hatte. Die Freundin war selbst wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ verhört worden. Noch am gleichen Tag wurde Waldtraud Pense verhaftet und keine vier Wochen später vom Sondergericht Bayreuth zu einem Jahr und sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. Während ihrer ganzen Haftzeit stellten Waldtraud Pense wie auch ihre Mutter immer wieder Gnadensuche an die Staatsanwaltschaft in Bayreuth. Es half alles nichts. Waldtraud Pense musste ihre Strafe voll verbüßen, obwohl sie bei ihrer Verurteilung erst 18 Jahre alt war.
Anmerkung: Anmerkung: Nach NS-Recht waren Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das Volljährigkeitsalter lag damals bei 21 Jahren.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Rosa Purucker
Geboren: 1919 in Sinatengrün, gehört heute zur Stadt Wunsiedel.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Thiersheim.
Rosa Purucker ging es relativ gut: Mit 21 Jahren hatte sie den Porzellandreher Ludwig Purucker aus Thiersheim geheiratet und führte zunächst den Haushalt. Im Juni 1943 nahm sie bei der Deutschen Reichsbahn eine Stelle als Aushilfsarbeiterin an. Sie war am Bahnhof Höchstädt-Thierstein im Abfertigungsdienst tätig. Zu ihren Aufgaben gehörte es, den Gepäckwagen ein- und auszuladen wie auch Gepäckstücke von Reisenden anzunehmen und auszugeben. Dadurch hatte sie Zutritt zur Güterhalle.
Sie stahl immer wieder, mal aus Paketen, mal aus Gepäckstücken. 20 solcher Straftaten soll sie zwischen Juni und November 1943 begangen haben. Sie alle sind in dem Urteil des Sondergerichts Bayreuth genau aufgelistet. Da ging es um fünf Päckchen Kakaopulver, die sich in einem von mehreren Kartons mit Süßwaren befunden hatten. Oder um Rumkugeln, die sie teils selbst aß und teils an ein Kind verschickte. Oder um zwei wertvolle gehäckelte Tischdecken aus der verbliebenen Habe einer Lübeckerin, die ausgebombt worden war.
Die NS-Gesetze sahen im Krieg für solche Delikte drakonische Strafen vor. Rosa Purucker wurde im Februar 1944 zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Zunächst blieb sie im Gerichtsgefängnis in Hof, bevor sie im Mai 1944 ins Frauenzuchthaus Aichach verlegt wurde.
Sie gehörte nicht zu den inhaftierten Frauen, die das NS-Reichsjustizministerium noch kurz vor Kriegsende vorzeitig entließ. Aber auf Anordnung der amerikanischen Prüfungskommission kam sie am 19. Mai 1945 frei, also elf Tage nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht. 1948 revidierte die Strafkammer des Landgerichts Bayreuth das Urteil, weil die NS-Volksschädlingsverordnung inzwischen für unrechtmäßig erklärt worden war. Das geht aus dem 2. Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 19.11.1946 hervor. Die Strafe wurde auf ein Jahr und einen Monat Zuchthaus ermäßigt und war damit bereits verbüßt.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Marianne Rust
Geboren: 1905 in Knöschitz, damals Landkreis Podersam, heute: Tschechien.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Bayreuth, später Bischofswiesen-Strub.
Marianne Rust war vom 28. August 1944 an in Aichach inhaftiert. Doch ihr gelang im April 1945 – also kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs – die Flucht aus der Strafanstalt. Dann war sie wie vom Erdboden verschluckt. Nach dem Krieg wurde weiter nach ihr gefahndet. Im Juli 1949 – zwei Monate nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland – wurde die Polizei auf eine Frau aufmerksam, die in Bischofswiesen eine Damenschneiderei betrieb. Es war Marianne Rust. Und so kam es, dass sich das Landgericht Bayreuth vier Jahre nach Kriegsende noch einmal mit einem Verfahren des NS-Sondergerichts beschäftigte.
Marianne Rust stammte aus dem Sudetenland, war gelernte Schneiderin, aber arbeitete seit der Scheidung von ihrem Mann 1940 bei der Reichsbahn. Dort war sie als Zugbegleiterin und Gepäckschaffnerin rund um Bayreuth im Dienst. So auch am 25. Februar 1943 in dem Zug, der um 11.27 Uhr von Neuenmarkt-Wirsberg nach Bayreuth fahren soll. Im Gepäckwagen liegt ein sechs Kilo schwerer, mit einer starken Papierschnur dick umwickelter Handkoffer. Ihn hat die Frau des Bahnhofschaffners Ferdinand Ofner, die mit ihrem zweijährigen Kind im Zug sitzt, als Reisegepäck aufgegeben. Der Koffer ist offen. Und davor steht Marianne Rust. In dem Moment blickt Ferdinand Ofner vom Bahnsteig aus in den Waggon.
Das ist aber schon alles, was sicher ist. Laut Ferdinand Ofner soll die Zugbegleiterin die Schnur des Handkoffers durchschnitten, ihn geöffnet und einen Kinderschlafanzug herausgenommen und prüfend in die Höhe gehalten haben. Er zeigte sie wegen Diebstahls an. Marianne Rust sagte im Prozess vor dem Sondergericht Bayreuth aus, dass der Koffer unter anderen Gepäckballen vergraben, die Schnur gerissen war. Sie habe nur anhand des Gepäckscheins herausfinden wollen, wem der Koffer gehörte.
Von beiden Seiten wurden jede Menge Details genannt, um die eigene Version des Geschehens zu untermauern. Marianne Rust äußerte den Verdacht, dass der Bahnhofsschaffner ihr die Tat in die Schuhe schieben wollte, weil er etwas gegen sie hatte.
Das Gericht glaubte Ferdinand Ofner mehr. Daran konnte auch der Bayreuther Rechtanwalt Fritz Meyer, der die Angeklagte in dem Verfahren verteidigte, nichts ändern. Marianne Rust wurde zu anderthalb Jahren Zuchthaus verurteilt.
Was wirklich geschah ist nie geklärt worden. 1949 milderte das Landgericht Bayreuth nur rückwirkend das Strafmaß. Marianne Rust wurde wegen schweren Diebstahls in Tateinheit mit einem Vergehen des Gewahrsamsbruchs zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt. Diese Strafe hatte sie mit ihrer gut siebenmonatigen Haft in Aichach schon verbüßt.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Martha Schmidt
Geboren: 1911 in Coburg.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Himmelkron.
Am Ende war es der eigene Schwiegervater, der sie anzeigte. Doch von vorne: Martha Schmidt war seit 1933 mit dem Schreiner Georg Schmidt verheiratet. Die beiden hatten zwei Kinder. Als ihr Mann 1940 zur Wehrmacht eingezogen wurde, arbeitete die fast 30-Jährige als Hilfe im Haushalt und in der Landwirtschaft. Zum Beispiel war sie als Wäscherin in der Dampfziegelei Himmelkron beschäftigt. Auch auf dem Hof des Landwirts Schobert half sie mit. Dabei lernte sie den französischen Kriegsgefangenen Henri Beaulieu kennen, die beiden trafen sich, es kam zu Zärtlichkeiten und einmal zu Sex. Danach beendete Martha Schmidt die Beziehung. Sie wusste, dass der „Umgang mit Kriegsgefangenen“ unter Strafe stand. Doch es war zu spät. Im Mai 1942 wurde Martha Schmidt festgenommen und vom Sondergericht Bayreuth zu anderthalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Die beiden Kinder waren damals sechs und acht Jahre alt. Martha Schmidt musste aber nur die Hälfte der Strafe verbüßen: Nach neun Monaten wurde sie vorzeitig auf Bewährung entlassen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Emmi Schön
Geboren: 1921 in Arzberg.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Arzberg.
Emmi Schön war beim Postamt Arzberg angestellt. Sie wurde auch in Hohenberg und Seußen als Landbriefträgerin eingesetzt und soll dabei im Juni 1942 fünf Feldpostpäckchen geöffnet haben. Kuchen, Bonbons und Schokolade, die sie darin fand, hat sie sofort gegessen. Dafür wurde die 21-Jährige gemäß der „Volksschädlingsverordnung“ zu zwei Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von 30 Reichsmark verurteilt. Die Richter werteten ihre Tat als Amtsunterschlagung, schwere Urkundenunterdrückung im Amt, Verletzung des Postgeheimnisses und gewinnsüchtigen Verwahrungsbruch. Emmi Schön war 14 Monate in Aichach inhaftiert, dann wurde sie vorzeitig auf Bewährung entlassen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Lisa Spittka
Geboren: 1925 in Sehnde bei Hannover.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Nürnberg.
Lisa Spittkas Schicksal zeigt, wie die NS-Justiz selbst Bagatelldelikte im Wiederholungsfall drakonisch bestrafte. Die Jugendliche stammte aus sozial schwierigen Verhältnissen. Ihre Kindheit war geprägt von Armut und Missbrauch. Mit 17 Jahren kam als Hausgehilfin zu Familie Dorn, die in Nürnberg ein Milchgeschäft betrieb. Im Juli 1943 hatte sie einen Tag freigenommen, um ihren Bräutigam, der bei der Waffen-SS war, zu treffen. Sie kehrte aber nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurück. Sie gab sich als „Fliegergeschädigte“ aus, die alles verloren hatte, suchte immer wieder den Kontakt zu Soldaten der Waffen-SS. So kam sie mal hier, mal da für eine Weile unter und bekam aus Mitleid immer wieder etwas zugesteckt. Mit ihren Gaunereien handelte sie sich am Ende in Bayreuth eine Anzeige ein. Und das kam so: Katharina Hertel, eine Mutter von fünf Kindern, hatte die vermeintlich obdachlose Frau in ihrer sowieso viel zu kleinen Wohnung beherbergt und bewirtet. Als Lisa Spittka ein Feldpostpaket, das für Frau Hertels Mann an der Front bestimmt war, für sich behielt statt es zur Post zu bringen, kam ihr Frau Hertel auf die Schliche und ging zur Polizei. Lisa Spittka wurde am 4. September festgenommen und angeklagt. Bei dem Prozess vor dem Sondergericht Bayreuth kamen noch einige weitere ihrer Gaunereien zur Sprache. Sie wurde dafür zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren Zuchthaus verurteilt.
Ende November 1943 trat sie ihre Haft in Aichach an. Sie wurde vorzeitig am 25. April 1945 entlassen, als viele Gefangene auf Anordnung des Reichsjustizministeriums vor Kriegsende freikamen.
Anmerkung: Nach NS-Recht waren Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das Volljährigkeitsalter lag damals bei 21 Jahren.
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Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Anna Stöhr
Geboren: 1922 in Hohenberg an der Eger.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Hohenberg an der Eger.
Anna Stöhrs Vater war Bäcker und Landwirt. Nach seinem Tod übernahm seine Frau sämtliche Geschäfte, Tochter Anna arbeitete vor allem auf dem Hof. Im Oktober 1941 bekam die Witwe einen französischen Kriegsgefangenen zugeteilt. Jean Anxoux war gelernter Bäcker, half aber auch auf dem Hof mit. Dort gab es viele Aufgaben, die er mit Anna Stöhr gemeinsam übernahm. Zwischen ihnen entwickelte sich eine Beziehung. Als Anna Stöhr im März 1943 ein Kind erwartete, verheimlichte sie ihm wie auch ihrer Familie die Schwangerschaft. Im Juni wurde der Kriegsgefangene vom Hof abgezogen. Bald danach konnte Anna Stöhr nicht mehr verbergen, dass sie in anderen Umständen war. Sie wurde angezeigt und im September wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ angeklagt. Das Sondergericht Bayreuth verurteilte die gerade erst volljährig gewordene 21-Jährige Ende September zu einem Jahr Zuchthaus. Anna Stöhr trat ihre Haft in Aichach Ende März 1944 an – nach Entbindung und Stillzeit. Am 5. Februar 1945 wurde sie entlassen. Die verbleibenden 57 Tage ihrer Strafe wurden zur Bewährung ausgesetzt.
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Autorin: Renate Reckziegel
Martha Stößlein
Geboren: 1912 in Metzdorf, gehört heute zur Stadt Kulmbach.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Metzdorf.
Martha Stößlein hat ihr ganzes Leben auf dem elterlichen Hof gelebt und gearbeitet. Als ihr Bruder zum Kriegsdienst einberufen wurde, hätte der Bauernhof ohne männliche Arbeitskraft bewirtschaftet werden müssen. Deswegen wurde der Familie 1941 ein serbischer Kriegsgefangener zugeteilt. Iwan Arsenowic erwies sich als fleißiger Helfer, der viele Arbeiten zusammen mit der 29-jährigen Bauerstochter übernahm. Sie wurden ein Liebespaar. Als Martha Stößlein im Sommer 1943 bemerkte, dass sie schwanger war, brach sie den Kontakt ab. Doch es war zu spät: Sie wurde im Februar 1944 wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ angeklagt. Im Mai 1944 brachte sie ihr Kind zur Welt, im Juni wurde sie vom Sondergericht Bayreuth zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Ihr wurde wegen der Stillzeit noch zugestanden, bis zum 1. November 1944 zu Hause zu bleiben. Den Antrag, den Strafaufschub noch einmal zu verlängern, lehnte die Staatsanwaltschaft aber ab. Ob Martha Stößlein die Strafe in Aichach jemals angetreten hat, ist aber unklar. Die Prozessakte erzählt das nicht. Ist sie nur unvollständig oder ist Martha Stößlein etwas ganz anderes zugestoßen?
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Autorin: Renate Reckziegel
Emilie Trommer
Geboren: 1915 in Lauf an der Pegnitz.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Creußen.
Elise Trommer war geschieden und verdiente sich ihren Lebensunterhalt als Fabrikarbeiterin, als sie im Juni 1942 bei einem Sonntagsspaziergang mit einer Freundin den belgischen Kriegsgefangenen Joseph Dulier kennenlernte. Er arbeitete bei der Firma Tabel in Creußen. Was dann kam, wäre in anderen Zeiten einfach eine Liebesgeschichte gewesen: Zuerst gingen die beiden immer wieder miteinander spazieren, dann kamen sie sich näher, trafen sich in Emilie Trommers Wohnung, für die er irgendwann einen Schlüssel von ihr bekam. Als Dulier im Juni 1943 nach Pegnitz versetzt wurde, schrieben sie sich Briefe, Emilie Trommer besuchte ihn sonntags alle drei Wochen. Im Oktober 1943 erwartete Emilie Trommer ein Kind.
Die Konsequenz: Emilie Trommer wurde angeklagt. Das Sondergericht Bayreuth verurteilte sie im Januar 1944 zu einer Zuchthaus-Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Im Vergleich zu anderen Verfahren eine ungewöhnlich harte Strafe. Doch die 28-Jährige musste am Ende „nur“ etwas mehr als ein Jahr davon verbüßen. Denn zwei Monate nach Haftantritt wurde sie für Entbindung und Stillzeit für ein halbes Jahr entlassen. Am 16. Juli 1944 kam das Kind zur Welt, am 15. Oktober musste Emilie Trommer ihre Strafe in Aichach erneut antreten. Sie gehörte nicht zu den inhaftierten Frauen, die das Reichsjustizministerium noch kurz vor Kriegsende vorzeitig entließ. Aber auf Anordnung der amerikanischen Prüfungskommission kam sie am 18. Mai 1945, also bereits zehn Tage nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht, endgültig frei.
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Autorin: Renate Reckziegel
Margarete Ulmer
Geboren: 1912 in Altdorf bei Nürnberg.
Vor ihrer Inhaftierung ohne festen Wohnort.
Sie hatte keinen guten Start ins Leben. Mit neun Jahren kam Margarete zusammen mit ihrem Bruder in eine Fürsorgeerziehungsanstalt. Mit 20 Jahren heiratete sie Johann Konrad Ulmer, einen aktiven Kommunisten, der schon ein Jahr nach der Hochzeit bei einem gewaltsamen politischen Zusammenstoß in Fürth ums Leben kam. Damit begann Margarete Ulmers Karriere als Kleinkriminelle: Die junge Witwe nahm verschiedene Dienststellen an, wurde wegen Diebstahls, Betrugs und „Anlockens von Unzucht“ immer wieder straffällig. Von 1937 bis 1940 arbeitete sie mit einjähriger Unterbrechung in einem Leipziger Bordell als Prostituierte und kam wegen wiederholten Betrugs 15 Monate ins Gefängnis. Sie versuchte anschließend zwar, einem geregelten Erwerbsleben nachzugehen, landete aber immer wieder im Rotlicht-Milieu. Wegen Verdachts auf eine Geschlechtskrankheit wurde sie Anfang 1942 in Würzburg ins Luitpoldkrankenhaus eingewiesen. Von dort floh sie, wurde in Magdeburg aufgegriffen, floh erneut. Sie lebte dann auf der Straße, bettelte, bot sich zur Prostitution an, beging Betrügereien.
Ins Visier der Staatsanwaltschaft Bayreuth kam sie wegen eines Betrugs in Wolpertsreuth. Dort tauchte sie bei der Dienstmagd Helene Grempel auf. Die beiden Frauen kannten sich von früher aus dem Erziehungsheim. Margarete gab vor, schon seit vier Jahren mit Helenes Bruder, Karl Grempel, verheiratet zu sein. Sie behauptete, „ihr Mann“ läge verwundet im Lazarett in Bayreuth und bat für ihn um Fleisch und Eier. Mit dieser Geschichte vom armen verwundeten Soldaten erweichte sie sogar Elisa und Erna Bücher, die Dienstherrschaft ihrer „Schwägerin“, Lebensmittel zu spenden. Kleidermarken und acht Reichsmark erschlich sich Margarete obendrein. Und sie setzte noch eins drauf: Am Sonntag nach ihrem Besuch in Wolpertsreuth traf sie sich mit ihrer Pseudo-Schwägerin in Bayreuth und behauptete, Karl sei nach Hof ins Lazarett verlegt worden. Bei dieser Gelegenheit lieh sie sich für ihn noch einmal 20 Reichsmark.
Das Sondergericht Bayreuth verurteilte Margarete Ulmer wegen des „fortgesetzten Verbrechens des Betrugs“ gemäß „Volksschädlingsverordnung“ zu zwei Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von 50 Reichsmark. Unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Bayreuth wurden daraus zwei Jahre und neun Monate. Die Geldstrafe konnte Margarete Ulmer nicht aufbringen. Sie musste als Ersatz später noch für zehn Tage ins Gefängnis – und zwar im Juli 1947, zwei Jahre nach Kriegsende.
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Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Else Wilfert
Geboren: 1923 in Friedersreuth (Pastviny, Tschechien). Der Ort wurde im Zuge des Münchner Abkommens dem Deutschen Reich zugeschlagen und gehörte bis 1945 zum Landkreis Asch.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Faßmannsreuth, heute ein Gemeindeteil von Rehau.
Else Wilfert hat schon mit 17 Jahren geheiratet. Zwei Monate nach der Trauung wurde ihr Mann zur Wehrmacht eingezogen. Sie sollte ihn erst anderthalb Jahre später wiedersehen, als er über Pfingsten 1942 für zwei Wochen Heimaturlaub erhielt. In der Zwischenzeit war das erste Kind der beiden zur Welt gekommen. Else Wilfert lebte seit Februar 1942 auf dem Hof der Schwiegereltern, um sie bei der Arbeit in der Landwirtschaft zu unterstützen. Dort war auch der französische Kriegsgefangene Roger Bouisset beschäftigt. Sie kamen sich näher und wurden beim ersten und einzigen Mal prompt von der Schwiegermutter inflagranti erwischt. Das Sondergericht Bayreuth verurteilte Else Wilfert wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr.
Im Oktober 1942 trat sie die Haft in Aichach an. Ihre Familie muss sich umgehend um ein Gnadengesuch bemüht haben. Doch das wurde im Januar 1943 zurückgewiesen. Ab März erhielt Else Wilfert für ein halbes Jahr Haftunterbrechung, um auf dem Hof ihrer Schwiegereltern mitzuarbeiten.
Im April 1943 traf dann eine Entscheidung des Reichsministers der Justiz ein: Die Zuchthausstrafe sollte in eine Gefängnisstrafe von gleicher Dauer umgewandelt werden. Else Wilfert erhielt die ihr aberkannten bürgerlichen Ehrenrechte zurück und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Außerdem wurde der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt: Else Wilfert musste nicht mehr ins Gefängnis zurück. Eine im Vergleich zu anderen Verfahren seltene Milde. Es wäre spannend, die Hintergründe zu erfahren.
Anmerkung: Anmerkung: Nach NS-Recht waren Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das Volljährigkeitsalter lag damals bei 21 Jahren.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
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Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Anna Will
Geboren: 1922 in Sorg, gehört heute zur Gemeinde Obertrubach.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Sorg.
Anna Will war nie im Zuchthaus in Aichach inhaftiert. Aber sie war im März 1944 wegen „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ angezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Am 16. Oktober fand die Verhandlung statt, aber zu einem Urteil kam es nicht. Das war für das Sondergericht Bayreuth eher untypisch. Meist wurden Verfahren innerhalb eines Tages abgeschlossen. Und auch sonst ereigneten sich im Fall Anna Wills Dinge, die vermuten lassen, dass sich hinter den Kulissen mehr abspielte als offiziell in der Prozessakte dokumentiert ist.
Eigentlich war es ein typischer Fall von „Verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“. Anna Will lebte auf dem Hof ihrer Eltern in Sorg. Dort arbeitete von Dezember 1942 bis August 1943 der jugoslawische Kriegsgefangene Nicola Popadic. Anna Will soll laut Anklage über längere Zeit eine Beziehung mit ihm gehabt haben und von ihm schwanger geworden sein. Sie selbst sagte bei der Verhandlung vor Gericht, von dem Kriegsgefangenen Ende Juli 1943 vergewaltigt worden zu sein. Im April 1944 kam das Kind zur Welt.
Anzeige erstattet hatte übrigens Oberleutnant a.D. Heinz von Homeyer – und zwar am 12. März 1944, also schon sieben Monate vor Prozessbeginn. Eine für das Sondergericht ungewöhnlich lange Zeitspanne. Doch nicht nur das ist interessant: Von Homeyer hat auch Johann Will, den Vater Anna Wills, Landwirt und Bürgermeister von Sorg, mit angezeigt und zwar „wegen Verbrechens gegen die Volksschädlingsgesetze“. Johann Will habe, so der Vorwurf, „seiner Aufsichtspflicht als Vater und Bürgermeister nicht genügt“.
Der Kriegsgefangene wurde am 22. Juni 1944 von einem Kriegsgericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – aber nicht wegen Vergewaltigung. Diesen Vorwurf wies Nicola Popadic zurück, das Gericht hielt seine Aussage für glaubhaft. Aber er wurde trotzdem verurteilt und zwar wegen „fortgesetzten militärischen Ungehorsams“. Denn auch Liebesbeziehungen zu deutschen Frauen waren Kriegsgefangenen streng verboten.
Handelte es sich nun um eine Vergewaltigung oder nicht? Es stand Aussage gegen Aussage. In Bayreuth herrschte auch zwischen Richter und Staatsanwalt Uneinigkeit, wie der Fall zu bewerten sei. Staatsanwalt Wilhelm Friedrich Georg Hoffmann hielt die Aussage Anna Wills, vergewaltig worden zu sein, für eine Schutzbehauptung.
Richter Rudolf Brehm dagegen glaubte der Version der Angeklagten und hatte vor, sie freizusprechen. Das ist durchaus überraschend: Brehm wie auch viele seiner Richterkollegen hatten in ähnlichen Verfahren – wie gegen Frieda Brunner, Klara Geyer und Margarete Friedrich – Position gegen die Angeklagte bezogen. Brehm ließ gegenüber Anna Will auch sonst Milde walten: Als die Staatsanwaltschaft im Februar 1945 beantragte, Anna Will in Untersuchungshaft zu nehmen, lehnte er das ab.
Um sich ein besseres Bild zu machen, versuchte das Sondergericht, Nicola Popadic für den Verhandlungstermin am 7. März 1945 als Zeuge einzubestellen. Doch das war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Es fehlte an Personal, um den Häftling vom weit entfernten Wehrmachtsgefängnis in Germersheim (Rheinland-Pfalz) nach Oberfranken zu transportieren. „Aus kriegsbedingten Gründen Ueberstellung unmoeglich Erbitten Vernehmung beim hiesigen Amtsgericht vornehmen zu lassen“, stand in dem Telegramm, das Hauptmann und Kompaniechef Hügel von Germersheim nach Bayreuth schickte.
Doch dazu kam es nicht mehr. Das Verfahren wurde nie abgeschlossen. Die Tage des Sondergerichts waren gezählt. Mitte April 1945 ging der Krieg in Bayreuth mit dem Einmarsch amerikanischer Truppen zu Ende. Und mit ihm auch der NS-Unrechtsstaat mit seinen Gesetzen.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
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Weitere Ansatzpunkte zur Recherche:
Johann Will war als Bürgermeister von Sorg bestimmt regimetreu. Vielleicht war er sogar NSDAP-Mitglied. Verfügte er dadurch über Kontakte, um seine Tochter zu schützen? Falls er sich nach 1945 einem Entnazifizierungsverfahren unterziehen musste, könnte von ihm noch eine Spruchkammerakte existieren.
Vielleicht gibt es ja auch noch die Akte des Kriegsgericht Weiden zum Feldurteil der Division Nr. 413, Weiden, Zweigstelle Amberg, vom 22.06.1944 (Az.: Strafsachenliste Abt. III Nr. 146/1944). Dazu kann das Staatsarchiv Amberg Auskunft geben.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel
Friedericke Willardt
Geboren: 1887 in Hof n der Saale.
Wohnort vor ihrer Inhaftierung: Hof.
20 bis 25 Päckchen mit Nahrungsmitteln, Bonbons, Zitronendrops, Zigaretten, Tabak oder Bargeld soll Friedericke Willardt innerhalb von vier Monaten gestohlen haben. Von Mitte November 1943 bis Ende März 1944 arbeitete die Witwe, die in ärmlichen Verhältnissen lebte, auf dem Postamt in Hof. Sie war dazu dienstverpflichtet worden. Ihre Aufgabe war, die ein- und ausgehende Post zu sortieren. Obwohl rechts und links Arbeitskolleginnen von ihr saßen, gelang es ihr immer wieder, ein Paket verschwinden zu lassen. Doch dann wurde sie erwischt.
Das Sondergericht erklärte sie wegen Amtsunterschlagung, Urkundenbeschädigung, Verletzung des Postgeheimnisses und gewinnsüchtigen Verwahrungsbruchs für schuldig. Die NS-Volksschädlingsverordnung sah dafür besonders hohe Strafen vor. Friedericke Willardt wurde am 26. Mai 1944 zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Ende Juni trat sie ihre Strafe in Aichach an. Damals ahnte sie wahrscheinlich noch nicht, dass der Zweite Weltkrieg ein knappes Jahr später zu Ende sein würde. Sie gehörte zwar nicht zu den Gefangenen, die das NS-Reichsjustizministerium noch kurz vor Kriegsende vorzeitig entließ. Aber auf Anordnung der Alliierten kam sie am 17. Mai 1945 frei, also neun Tage nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht.
1947 revidierte die Strafkammer des Landgerichts Bayreuth das Urteil des Sondergerichts, weil die NS-Volksschädlingsverordnung inzwischen für unrechtmäßig erklärt worden war. Die Strafe wurde auf ein Jahr und drei Monate Zuchthaus ermäßigt und war damit bereits voll verbüßt.
Quelle: https://ns-justiz-bayreuth.de (Button: Verfahren entdecken)
Von dort kann ein pdf des Urteils samt Begründung heruntergeladen werden.
Die vollständige Prozessakte des Sondergerichts Bayreuth wird im Staatsarchiv Bamberg verwahrt. Eventuell existiert auch noch die Gefangenenakte von Aichach. Dazu kann das Staatsarchiv München Auskunft geben.
Autorin: Renate Reckziegel