Natalia Kliszczynska
Natalia Kliszczynska , geb. am 15.4.1915, ermordet in Auschwitz nach dem 13. Februar 1943.
Das ist die Geschichte einer Zwangsarbeiterin in Deutschland, die früh von ihrer Familie getrennt, nach Deutschland verschleppt und hier wiederholt mißhandelt und gedemütigt wurde. Infolge einer Provokation lässt sich Natalia zu einer Reaktion mit Verletzungsfolge hinreissen und landet im Gefängnis. Zu 4 Jahren verschärftem Straflager verurteilt, wird sie nach Auschwitz deportiert und dort ermordet. Ihr Kind verliert sie 12 Tage nach der Geburt.
Die erzählte Geschichte erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, im Gegenteil. Die Geschichte ist infolge von Kriegsverlusten in den Archiven und in Ermangelung mündlicher Überlieferung lückenhaft. Kenntnisse über das Opfer haben wir fast ausschließlich aus der Perspektive der nationalsozialistischen Peiniger, die Natalias Lebensperspektive ab der Okkupation Polens erschweren, ihre Lebensberechtigung von der Frage der Arbeitsfähigkeit abhängig machen, schwere Eingriffe in ihren persönlichsten Bereich vornehmen, schließlich ihre physische Existenz vernichten. Wir haben keine Kenntnisse über ihre Ziele, Vorlieben und Sehnsüchte, ihre Empfindungen und Ängste. Die Kurzvita soll die Erinnerung an das Opfer des nationalsozialistischen Terrors wachhalten.
Natalia Kliszczynska wird am 15. April in Osmolin, dem südöstlichen Stadtteil von Zduniska Wola, im Landkreis Sieradz geboren. Die Stadt befindet sich südwestlich von Warschau und Lodz. Nach dem Überfall auf Polen wurde die Stadt von der deutschen Wehrmacht besetzt und am 8. Oktober völkerrechtswidrig in das Deutsche Reich eingegliedert. Der Warthegau sollte auf Dauer ins „Reich“ eingegliedert, „entpolonisiert“ und „eingedeutscht“ werden.
Ziele der NS-Politik im Warthegau
Gauleiter Arthur Greiser plante, den Warthegau zu einem nationalsozialistischen Mustergau, zum Experimentierfeld praktischer Politik und zum Vorbild für künftige Okkupationen zu modellieren.
Innerhalb von zehn Jahren sollte die polnische Bevölkerung vertrieben und die noch benötigte polnische Bevölkerung auf ein niedriges kulturelles Niveau zurückgedrängt werden, z.B. durch drastische Beschränkung des Schulbesuchs. Gleichzeitig fand ein Massenmord an der polnischen Führungsschicht (Intelligenzaktion) statt6, unerwünschte Personengruppen wurden vom 1. bis 17. Dezember 1939 ins Generalgouvernement umgesiedelt, wovon 87.000 Menschen betroffen waren (bis Kriegsende dann 600.000 Menschen). Die Bauern wurden enteignet und von ihrem Haus und Hof vertrieben. Noch im Oktober begannen die massenhaften Deportationen polnischer Arbeiter/innen zur Zwangsarbeit nach Deutschland7. Die rücksichtslose „Germanisierung“8 fand u.a. ihren Niederschlag in der Verdrängung der polnischen Sprache und der Ersetzung der polnischen Ortsnamen durch deutsche.
Muster für spätere Okkupationen
Die Diskriminierung und Vernichtung der Juden – Kennzeichnung, Ghettoisierung, Transport in die Vernichtungslager – wurden erst hier praktiziert und später auf das Reich und die besetzten Länder übertragen; das erste Lager für die industrialisierte Massenvernichtung von Juden sowie der Sinti und Roma wurde im Dezember 1941 in Kulmhof (Chelmno nad Nerem) /Warthegau in Betrieb genommen und noch vor dem Anlaufen der Aktion T‑4 im Deutschen Reich wurden im Warthegau und in Danzig-Westpreußen beeinträchtigte und kranke Menschen in Krankenhäusern oder Anstalten ermordet.
Elternhaus
Als Natalie 2 Jahre war, verstirbt ihre leibliche Mutter Cecylia, geb. Bogucki an Typhus. Ihre Stiefmutter Maria Kliszczynska baut weder zu ihrem Ehemann Marcin noch den Kindern ein emotionales Verhältnis auf. Von den 6 Geschwistern versterben nach Aussage von Natalia alle im Kindesalter. Sie geht bis zu ihrem 18. Lebensjahr in die Volks- und weiterführende Schule, ist aber nach eigener Aussage keine gute Schülerin. Schließlich arbeitet sie in der Landwirtschaft. Bis zum 23. Lebensjahr wohnt sie bei den Eltern. Nach ihrem Auszug von zuhause bricht Natalie den Kontakt zum Elternhaus ab. Selbst nach 3 Jahren Zwangsarbeit in Deutschland kommt es zu keinerlei Briefkontakt. Ob ihr 1888 geborener Vater Marein noch lebe, kann sie 1942 nicht sagen, vereinzelt gibt sie an, die Eltern seien gestorben.
Als Zwangsarbeiterin nach Deutschland
Im Herbst 1939 hatten die Nationalsozialisten im neu geschaffenen Warthegau mit der systematischen Vertreibung und Deportationen von Zehntausenden polnischen und jüdischen Bürgern begonnen, um Platz für die Ansiedlung von Volksdeutschen zu schaffen. Diese Aktionen waren Teil der gewaltsamen „ethnischen Neuordnung“ der annektierten polnischen Gebiete. In diesem Zusammenhang wurden gleichzeitig Hunderttausende von Menschen gewaltsam aus dem anfangs als „Reichsgau Posen“ und später „Wartheland“ bezeichneten besetzten polnischen Gebiet zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt. Diese Deportationen erfolgten durch systematische Erfassung, Razzien und den Einsatz von Arbeitsämtern, um die deutsche Kriegswirtschaft mit Arbeitskräften zu versorgen. In Sammellagern wurden Betroffene zusammengepfercht und in Güterzügen ins Deutsche Reich verschleppt und dort an Betriebe, die Rüstungsindustrie oder in die Landwirtschaft zugewiesen.
Signifikant war die Weisung Hermann Görings vom 16. November 1939: „Die Hereinnahme ziviler polnischer Arbeitskräfte, insbesondere der polnischen Mädchen, ist im größten Ausmaß zu betreiben. Ihr Einsatz und ihre Entlohnung müssen zu Bedingungen erfolgen, die den deutschen Betrieben leistungsfähige Arbeitskräfte billigst zur Verfügung stellen.“

Deportation von Natalie Kliszczynska nach Deutschland
Natalie kommt am 1. Dezember 1939 als Landarbeiterin nach Deutschland. Zuerst wird sie einem Bauern in Mühldorf zugewiesen, ab 24. April 1940 arbeitet sie dann 26 Monate lang auf dem Pfarrgut Burgkirchen am Wald, Landkreis Altötting17. Dort erhält sie einen wöchentlichen Lohn von 5 RM zuzüglich „freie Kost und Verpflegung“.
Seit Beginn ihrer Schwangerschaft im März 1942 hat sie zunehmend mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Sie hat Magenprobleme, häufige Kopfschmerzen und Probleme mit ihrem Kreuz bei der harten Arbeit und kann nichts mehr tragen. Vom Arbeitgeber wird dieser Sachverhalt ignoriert. Die Spannungen mit dem Arbeitgeber sind buchstäblich mit der Hand zu greifen.
Gewaltsame Auseinandersetzung mit der 21-jährige Magd Therese Weiß
Am Mittwoch, den 10. Juni 1942 nachmittags griff Natalie bei Heuarbeiten auf der Wiese die ebenfalls auf dem Pfarrgut tätige 21-jährige Therese Weiß nach einem Wortwechsel tätlich an und verletzte sie. Ein hölzerner Rechenzahn brach ab und bohrte sich in den linken Unterarm von Therese Weiß. Diese meldete den Vorfall dem Baumeister Josef Wenig, der den Rechenzahn aus dem Unterarm entfernte. Er stellte Natalie zur Rede und verabreichte ihr nach eigenen Worten eine Tracht Prügel, hauptsächlich auf ihr Hinterteil. Den abgebrochenen Rechenzahn stellte er als Beweismittel sicher und übergab ihn der Gendarmerie in Tüssling.
Die Verletzung scheint nicht allzu ernst gewesen zu sein, denn Therese Weiß begab sich erst am folgenden Donnerstag, dem 11. Juni 1942 zum praktischen Arzt Dr. Dobmeier in Tüssling. Danach stellte sie Strafanzeige gegen Nathalie Klisczynska.
Festnahme und Untersuchungshaft
Wegen Zuwiderhandeln gegen die Polenstrafverordnung wurde Natalie am 17. Juni festgenommen und noch am gleichen Tag um 12 Uhr ins Amtsgerichtsgefängnis Altötting eingeliefert und erkennungsdienstlich behandelt. Amtsrichter Dr. Drumm erließ am 7. Juli 42 Haftbefehl gegen Natalie Kliszczynska und nahm sodann eine Beschuldigten-Vernehmung im Amtsgericht Altötting vor. Aus der Perspektive von Natalie ergab sich eine andere Sichtweise des Tatherganges. Danach habe Therese Weiß in lautem Ton die Polin und die beiden Ukrainerinnen zu schnellerem Arbeiten aufgefordert. Die junge Deutsche schlug zuerst ihren Rechen auf Natalies rechten Oberarm, sodass sie Schmerzen verspürte. Im Affekt schlug Natalie ebenfalls zu und traf dabei ihren linken Unterarm, wobei besagter Rechenzahn abbrach und im Arm Thereses steckenblieb.
Zurücknahme der Strafanzeige
Telefonisch zogen die Wirtschafterin des Pfarrers Hermann Eibl, Maria Krois und Therese Weiß den Strafantrag gegen Nathalie am 7. Juli wieder zurück. Beide betonten, sie hätten an einer strengen Bestrafung der Zwangsarbeiterin kein Interesse. Allerdings solle Nathalie das Pfarrgut verlassen, nachdem sich herausgestellt habe, dass sie schwanger sei. Dieser Ansicht wurde von Pfarrer Heinrich Eibl vollständig geteilt. Amtsgerichtsrat Dr. Drumm regte demzufolge an, „mit der Gestapo und dem Arbeitsamt im Sinne in Verbindung zu treten, ob nicht die Abschiebung der Klisczynska mit Rücksicht auf die Schwangerschaft geboten“ erscheine. Natalie sei im 3 Monat schwanger, „das Strafverfahren würde sich dann erübrigen.“
Der Amtsgerichtsrat Dr. Drumm war wie die beiden Frauen bemüht, eine Deeskalation herbeizuführen, wohl ahnend, wohin ein Prozess gegen Nathalie führen würde.
Vorhergehene Demütigungen und Prügelstrafen gegen die Zwangsarbeiterin
Öl ins Feuer goß Pfarrer Hermann Eibl durch seine Aussagen über die Polin. Am 17. Juni 42 hatte er bei der Polizeistation zu Protokoll gegeben: „Sie ist eine nervöse, aber auch eine böse und faule Frauensperson. Ihre Einstellung zum deutschen Volkstum ist eine ganz schlechte. Sie ist zu allen Schandtaten bereit und bedarf einer besonderen Beaufsichtigung“.
Das Sondergericht sah in der nationalistisch geprägten Aussage des Pfarrers das entscheidende Kriterium zum Einschreiten und ordnete an, den Pfarrer Heinrich Eibl nochmals „über seine Behauptungen in der Aussage vom 17.6. zu vernehmen, wonach die Kliszcynska eine ganz schlechte Einstellung zum deutschen Volkstum besitze und zu allen Schandtaten bereit sei.“ Gendarmeriewachtmeister Georg Maurer berichtete über die Vernehmung, Pfarrer Eibl habe ausgeführt, dass Natalia von Anfang an nichts arbeiten wollte, sie habe sich häufig krank gestellt, sei oft verduftet und nicht auffindbar gewesen. „Sie ging also nur darauf aus, mich zu schädigen, z.B. die Ernte nicht einzubringen. Offensichtlich hat sie auch gestohlen, was sie nur erreichen konnte. Es fehlte allerhand, während ihres Hierseins, aber sie leugnete jeweils und gesehen hat man sie nicht, sodass lieber nichts übernommen wurde, gegen sie. Das Vieh hat sich direkt gefürchtet vor ihr, wohl deshalb weil sie dasselbe grundlos geschlagen hat.“
So sei es im Sommer 1941 zu einer Auseinandersetzung Natalies mit der Pfarrhaushälterin Maria Krois gekommen. Als die junge Frau zu spät zum Essen kam, bestrafte sie Maria Krois mit kleineren Portionen, worauf sie der Haushälterin eine patzige Antwort gab. Die Köchin schüttete ihr daraufhin Wasser ins Gesicht, worauf Natalie emotional reagierte und zuschlagen wollte. Die Haushälterin und eine weitere Frau verprügelten Nathalie, die zu Boden ging. Der Pfarrer sei hinzugekommen und habe ihr „mit einem Stock aufgeholfen“.
Gendarmerieposten Maurer zog das Fazit: „Eibl will nun wohl nicht mehr allzuviel über die Beschuldigte wissen; das aus Furcht, er müsse vor Gericht als Zeuge erscheinen. Diese Furcht hat den ganzen Pfarrhof erfasst .
Wie schon Eibl erwähnt, hat sie sich von Anfang an, wenn es viel Arbeit gab, als krank ins Bett gelegt……. So war es insbesondere während der Heuernte 1940. Nun wurde ich verständigt. Ich habe sie dann aus dem Bette geholt und sie entsprechend gemassregelt und zwar schon so, dass sie sich eben nicht mehr umsonst ins Bett gelegt hat… Es kam zwar in der Folgezeit noch mehrere Male soweit, dass ich sie verwarnen und belehren musste. Aber diese Massregelung hat Früchte gezeigt, bei der Beschuldigten aber Furcht erregt. … Dass sie öfters gestohlen hat, wird seine Richtigkeit haben. …. Aber Beweise waren immer nicht vorhanden und die Beschuldigte leugnete. …. Es ist also schon so, dass die Beschuldigte nichts taugt und eine Gemeinheit, wenn sie als Polin behauptet, die Behandlung und das Essen wäre schlecht im Pfarrhof. Wie alle Polen, so lügt auch diese und verdreht alles zu ihren Gunsten. Hier wäre wohl Mitleid am falschen Platze angebracht.“ Altötting, den 24. Juli 42, gez. Gen.Posten Maurer.
Alle Beteiligten, angefangen vom Pfarrer über die Haushälterin, die Dienstmagd bis zum Gendarmerieposten praktizierten demnach die Prügelstrafe und hielten ein rigoroses Vorgehen gegen die Zwangsarbeiterin Natalie Kliscynska für legitim. Die ungeheuerliche Pauschalität des Urteils des Gendarmerieposten über polnische Eigenschaften wurde kommentarlos hingenommen.
Drohende Fehlgeburt
Der Gefängnisarzt des Untersuchungsgefängnis Altötting wandte sich am 5. September 42 an den Gefängnisvorstand. Der Gesundheitszustand der Kliszczynska habe sich in letzter Zeit stark verschlechtert, sie befinde sich im 7. Monat der Schwangerschaft, eine Fehlgeburt sei zu erwarten. Nach Möglichkeit sei sie in eine Anstalt mit Entbindungsmöglichkeit zu überführen. Oberregierungsrat Dr. Koch griff das Schreiben auf und warnte die Staatsanwaltschaft Traunstein: „Da Stadelheim für Entbindungen nicht eingerichtet ist und die Entbindungsanstalt Aichach überfüllt ist, ersuche ich um Haftunterbrechung bzw. Aussetzung des Haftbefehls“.
Gerichtsurteil gegen Natalie Kliszczynska am 13. Oktober 1942
Trotz der geäußerten Bedenken wurde Natalie wurde am 14. September nach München-Stadelheim verbracht und vor dem Sondergericht 1 beim Landgericht München 1 angeklagt. In der Anklageschrift beschuldigte der Staatsanwalt die Angeklagte, „ein Verbrechen nach Art. I Abs.3 der Polen-VO dadurch begangen zu haben, dass sie am 10.6.1942 nachmittags bei Erntearbeiten auf eine Aufforderung der landwirtschaftlichen Arbeiterin Therese Weiss schneller zu arbeiten, dieser mit einem Rechen einen so heftigen Schlag auf den Unterarm versetzte, dass ein Rechenzahn abbrach und sich die Weiß in ärztliche Behandlung begeben musste“.
In der genannten Polen-VO heißt es im Art. I : „(3) Sie werden mit dem Tode, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bestraft, wenn sie durch gehässige oder hetzerische Betätigung eine deutschfeindliche Gesinnung bekunden, insbesondere deutschfeindliche Äußerungen machen oder öffentliche Anschläge deutscher Behörden oder Dienststellen abreißen oder beschädigen, oder wenn sie durch ihr sonstiges Verhalten das Ansehen oder das Wohl des Deutschen Reiches oder des deutschen Volkes herabsetzen oder schädigen“.
In öffentlicher Sitzung unter dem Vorsitz von Landgerichtsdirektor Deisenhofer und den Beisitzern Landgerichtsräte Zoller und Dr. Trabert sowie dem Staatsanwalt Amtsgerichtsrat Thurmayer erging das Urteil:
Kliszczynska Natalia, Polin, geb. am 15. April 1915 in Osmolin, Gemeinde Zdunska-Wola, LKr. Sieradz (Generalgouvernement) ledig, Landarbeiterin in Burgkirchen, z.Zt. in Untersuchungshaft wird wegen Herabsetzung des Ansehens des deutschen Volkes in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren verschärftes Straflager sowie zur Tragung der Kosten verurteilt.
Das Gericht stellte fest, „dass die Angeklagte die Weiß mittels eines gefährlichen Werkzeugs vorsätzlich körperlich mißhandelt hat“. (§§ 223, 223a StGB) Von Notwehr (§53StGB) könne keine Rede sein. Die deutsche Dienstmagd Therese Weiß sei berechtigt gewesen, der Angeklagten eine Zurechtweisung zu erteilen. Kliszczynska habe ihre „Gehorsamspflicht gröblich verletzt“: „Sie hat die deutsche Dienstmagd in Gegenwart zweier Ukrainerinnen beschimpft und körperlich mißhandelt, ohne dass ihr ein Rechtfertigungsgrund zur Seite stand. Die Angeklagte hat daher durch ihr Verhalten das Ansehen und das Wohl des deutschen Volkes herabgesetzt und geschädigt. ( Ziff. I Abs. 3 der Polenstrafrechts-VO) …… Die Angeklagte hat sich somit eines Verbrechens der Herabsetzung des deutschen Volkes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht und war demensprechend zu bestrafen“.
Von Vorsätzlichkeit konnte bei der Aktion von Natalia keine Rede sein. Die Verletzung erfolgte eindeutig im Affekt. Das Sondergericht stilisierte die Verletzung einer deutschen Staatsbürgerin durch eine Polin zu einem generellen Angriff auf die Staatsraison. Mit diesem Akt sei eine „Herabsetzung und Schädigung des Ansehens und Wohls des deutschen Volkes“ erfolgt. Damit konnte das Sondergericht dank der Polen-Strafrechtsverordnung ein Exempel statuieren; gleichzeitig war der Willkür in der Rechtsprechung Tür und Tor geöffnet.
Verbringung in die Frauenstrafanstalt Aichach
Weil sich Natalia im 7.Monat der Schwangerschaft befand, wurde sie mittels Einzeltransports am 20. Oktober von München-Stadelheim in die Frauenstraf- und Verwahrungsanstalt Aichach verbracht. Der Gefängnisarzt Dr. Gruber von München-Stadelheim hatte am 16.Oktober nachdrücklich darum gebeten, eine „Überstellung in das Frauenstrafgefängnis Aichach veranlassen zu wollen, da die hiesige Krankenabteilung für Entbindungen nicht eingerichtet ist“.
Die Staatsanwaltschaft insistierte allerdings darauf, dass die Gefangene „nach der Entbindung wieder in das Strafgefängnis München Stadelheim zurück zu verschieben und die Strafvollzugspapiere dorthin zu übersenden“ seien.
Bei der Anamnese in Aichach wurde ausdrücklich festgehalten, dass Natalia „nicht zu schweren Arbeiten heranzuziehen“ sei. Ihre Hauptbeschäftigung bestand deshalb im Stricken. Die Schwangerschaft bewahrte sie aber nicht davor, dass sie am 3. November 1942 für „2 Tage auf Wasser und Brot“ gesetzt wurde, weil sie das Zellenfenster nicht abgedunkelt hatte.
Entbindung
Am 27.12. 1942 entbindet Natalia in Aichach eine Tochter, die sie Erika nennt. Weil sie keinen Angehörigen benennen kann, soll das Kind auf einen Pflegeplatz verbracht werden46. Der Vater des Kindes ist Franz Ksiazek, geb. am 19.1.1900 in Usciszowice, der in Altötting als Zwangsarbeiter in einer Fabrik vom 7.12.1941 bis zum 1.1.1944 nachweisbar ist und in der Mühldorferstr.24 untergebracht war.
Tod des Kindes
Kurz nach der Geburt von Erika verändert sich deren Gesundheitszustand rapide. Erika wird am 5. Januar 1943 in die Kinderklinik in Augsburg-Oberhausen verbracht.
Nur zwei Tage später teilt die Städtische Kinderklinik der Verwaltung der Frauenhaftanstalt Aichach mit, „dass das von ihnen am 5.1.43 eingelieferte Kind Klicszezynska Erika, geb. 27.12.42 am 7.1.43 früh 0 Uhr 55 verschieden ist. Die Beerdigung findet am Samstag, den 9.1.vormittags am Augsburger Nordfriedhof statt. i.A. Ebersberger“.
Niemand macht sich die Mühe, die Ursachen für den frühen Kindstod zu benennen, geschweige denn, eine Untersuchung einzuleiten oder die Mutter des Kindes über die Todesursache aufzuklären. Auch an der Beerdigung darf sie nicht teilnehmen.
Deportation von Natalia Kliszczynska nach Auschwitz
Am 18. September 1942 gelangten Reichsjustizminister Otto Thierack mit dem Reichsführer SS, Heinrich Himmler zu folgender Vereinbarung: „Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer SS zur Vernichtung durch Arbeit. Es werden restlos ausgeliefert die Sicherungsverwahrten, Juden, Zigeuner, Russen und Ukrainer, Polen über 3 Jahre Strafe, Tschechen oder Deutsche über 8 Jahre Strafe nach Entscheidung des Reichsjustizministers…“
Natalia Kliszczynska war von der Vereinbarung betroffen, sie war vom Sondergericht zu vier Jahren verschärftem Straflager verurteilt worden. Am 11. Februar wurde ihr eröffnet, dass sie „überstellt“ werde. Wohin, war im Schreiben offengelassen. Sie mußte aber schriftlich bestätigen, dass sie während ihrer Verwahrung in Aichach keinen Unfall erlitten habe51. In unerbittlicher Konsequenz wurde Natalia am 13. Februar „der Polizei ausgeliefert“. Im Schreiben hieß es: „Die Strafunterbrechung wurde vom Reichsjustizministerium angeordnet.“
Natalia Kliszczynska befand sich auf dem 4. von insgesamt 7 nachweisbaren Transporten mit mindestens 38 weiteren Frauen aus der Sicherungsverwahrung am 13. Februar ins KZ Auschwitz53. Insgesamt wurden 362 Frauen aus Aichach nach Auschwitz deportiert. Von den 199 namentlich bekannten Frauen überlebten lediglich zwei, Franziska Adler und Helene Schuhmann.
Natalia Kliszczynska verstirbt in Auschwitz am 13. März 1943, angeblich an Nierenentzündung.
Natalia Kliszcynska wurde Opfer eines von der sozialdarwinistischen Ideologie geprägten Terrorsystems, in welchem für Personen, die sich nicht in die Volksgemeinschaft einfügten (Sozialhilfeempfänger, Obdachlose, Kleinkriminelle, geistig und körperlich beeinträchtigte Personen, Sinti und Roma, Homosexuelle, politisch und religiös Andersdenkende) sowie für vermeintlich „minderwertige“ Völker kein Platz war, allenfalls als Sklavenarbeiter auf der untersten Stufe der Hierarchie. Wenn bis September 1942 die Arbeitsfähigkeit noch zum obersten Prinzip des Überlebens dieser Gruppen stilisiert wurde, galt ab der Himmler-Thierack-Vereinbarung vom 18. September 1942 für diese ausgegrenzten und stigmatisierten Gruppen das Prinzip der Vernichtung durch Arbeit für alle straffällig gewordenen Personen.
Das Beispiel der Natalia Klisczynska zeigt eindringlich die Zielstrebigkeit, mit der die NS-Diktatur Menschen der Vernichtung zuführte.
Quellen und Literaturverzeichnis
Unveröffentlichte Quellen:
StA M, Justizvollzuganstalten 5664 und 3158
StA M, Staatsanwaltschaften 10924
Arolsen Archives, ID 69787256 und 69787256 Natalia Klisczynska und ID 69790445 und ID 70127668 Frantisek Ksiasek
Literatur: Michael Alberti, Die Verfolgung und Vernichtung der Juden im Reichsgau Wartheland 1939–1945, Wiesbaden 2006
Franz Josef Merkl, An den Rändern der „Volksgemeinschaft“- Frauen-schicksale in der Strafanstalt Aichach von 1933–1945, aus: Altbayern in Schwaben 2018, S. 101–164
Werner Röhr, Reichsgau Wartheland 1939–1945. Vom „Exerzierplatz des praktischen Nationalsozialismus“ zum „Mustergau“, Berlin 2012
Unabhängige Historikerkommission zur Geschichte des Reichsarbeitsministeriums 1933–1945: Karsten Linne, Zwangsarbeit und Zwangsarbeiter im Warthegau und im Generalgouvernement 1939–1944. Working Paper Series A, Nr. 13
Gerhard Wolf, Ideologie und Herrschaftsrationalität. Germanisierungspolitik in Polen, Hamburg 2012
© Dr. Bernhard Lehmann, Gegen Vergessen-Für Demokratie, RAG Augsburg-Schwaben
Opferbiografie Kliszczynska Natalia PDF Mit Dokumenten Mit IPN Zum Download
Auszug aus dem Schauspiel „Gesänge vom Überleben“ Autorin: Tine Rahel Völcker
Das Schicksal von Natalia Kliszczynska wurde in dem von der Autorin Tine Rahel Völcker für das Augsburger Staatstheater verfasste Stück „Gesänge vom Überleben“ literarisch verarbeitet. Das im Sommer 2025 uraufgeführte Schauspiel befasst sich mit den Schicksalen von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen, deren Schicksal sich in Augsburg und Umgebung abgespielt hat. Im Folgenden ein Auszug aus dem Stück (Stand 2025-04-04), das sich mit Natalia Kliszczynska befasst:
Auszug aus dem Schauspiel „Gesänge vom Überleben“ von der Autorin Tine Rahel Völcker

Natalia Kliszczynska
Podcast: „Ein abgebrochener Heurechen führte nach Auschwitz“
(mit Hilfe von KI erstellt)