Karoline Hartl
Karoline Hartl (geborene Würtinger), geb. am 30.03.1893 in Geinberg, gest. am 14.07.1972
Schweres Leben unter dem Hakenkreuz
Karoline Hartl (geborene Würtinger) war die tüchtige „Weideder-Bäuerin“ in Utzenaich, Bezirk Ried im Innkreis. Geboren wurde sie am 30. März 1893 als viertes von insgesamt sechs Kindern des Bauern-Ehepaares Würtinger in Geinberg. > abb. 1 Dort besuchte sie auch die Volksschule und arbeitete danach am elterlichen Landwirtschafts-Anwesen.
Ihre Eltern Leopold und Maria, geb. Wiesbauer, kauften vermutlich mit Hilfe deren Eltern 1911 das Weideder-Gut mit 62 Joch Wirtschaftsgrund in Dann Nr. 5, Gemeinde Utzenaich. Dorthin übersiedelte die Familie. Am 11. Jänner 1944 wurde Karoline vom Sondergericht Linz (1) „Im Namen des deutschen Volkes“ zu 15 Monaten Zuchthaus und zum Kostenersatz für Gericht und Haft verurteilt. Wut, Leid und Verzweiflung waren die Folgen.
Der Autor dieser Biografie kannte das Schicksal nur aus der Literatur und aus einem Gerichtsakt im OÖ. Landesarchiv. Nach der Veröffentlichung seines Buches (2) stand eines Tages Frau Rosi Dürnberger aus Salzburg vor der Haustür und überbrachte als Freundin der verstorbenen Tochter Linnerl Dokumente und Fotos aus dem Nachlass ihrer Mutter, damit das Schicksal nicht vergessen wird. Im Heimatort Utzenaich war diese Verfolgung vergessen oder zumindest fast total verdrängt.
Am14. Juli 1919 hat die 26-jährige Karoline den „ledigen“ Sohn Siegfried Alfons Würtinger am elterlichen Hof geboren (3). Ihre Hochzeit feierte Karoline am 17. Juli 1933 mit Josef Hartl, geboren am 17. April 1899, Müllerssohn aus Freiling Nr. 2, Pfarre Gurten. Traupriester war der Utzenaicher Pfarrer Georg Bachinger. Die Braut war bei der Eheschließung 40½ und der Bräutigam 34 ¼ Jahre alt. Siegfried erhielt in diesem Zusammenhang auch den Namen Hartl.
Für beide gab es am 14. Juli 1933 von der BH Ried (4) und vom Dekanat Ried eine Dispens. Expert*innen sagen, dies wird mit einer verkürzten „Aufgebotszeit“ der Hochzeit in Zusammenhang stehen. Die eheliche Tochter Karoline wurde am 14. Juni 1939 in Utzenaich geboren. Mutter und Linnerl, wie sie gerufen wurde, waren ein „Herz und eine Seele“. > abb. 2
Linnerl absolvierte die Höhere Bundeslehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe (damals in Wels) und legte nach der einjährigen pädagogischen Ausbildung in Wien, Ober-St. Veit, nach einem Jahr Praxis 1962 die Lehrbefähigungsprüfung ab. Sie arbeitete danach für die Landwirtschaftskammer Braunau, später Salzburg. Als Pensionistin studierte sie noch Kunstgeschichte und feierte 2006 ihre Sponsion.
Am 30. August 2008 ist sie im 70. Lebensjahr überraschend verstorben. In ihrem Heimatort Utzenaich wurde sie nach ihrem Wunsch bestattet
Karolines Mann Josef Hartl verstarb plötzlich am 6. November 1941 im 43. Lebensjahr. Damit musste sie den Hof in Eigenverantwortung alleine führen. Für damalige Verhältnisse eine Riesenaufgabe. Ver-sorgt werden mussten etwa 16 Rinder, 5 Pferde und 12 Schweine. > abb. 3
Der Sohn Siegfried wurde 1940 zur Wehrmacht eingezogen, wurde aber zeitweilig zur „Sicherung der Ernährungslage“ als „uk“ – unabkömmlich – freigestellt und konnte von Februar bis Mitte August 1943 am Hof seiner Mutter arbeiten. Ab 1942 war er Angehöriger des Grenadier-Regiments 46 der 20. Division der Waffen-SS (5).
Zum Kriegsende 1945 kehrte Siegfried nicht mehr heim. Am Kriegerdenkmal Utzenaich ist er ohne Angabe von Daten erfasst. Der Obergefreite mit der Feldpostnummer 36341 ist laut Bundesarchiv Berlin seit März 1945 in Oberschlesien (letzte Nachricht) vermisst. (6) Dass er – nach Gerüchten – in sowjetische Kriegsgefangenschaft geraten sei, ist auch im Archiv des Boltzmann-Instituts Graz nicht belegt. (7)
Als „Auszugs-Wohnung“ ließ „d’Weidederin“ das Haus Utzenaich Nr. 71 (heute Riederstraße Nr. 4) erbauen. Erst 1987 wurde das Weideder-Gut von Aloisia Schwarzmayr-Schneebauer erworben. Auch Nachbarn konnten Teile der Gründe erwerben. (8)
Am 14. Juli 1972 ist Frau Hartl, die geachtete „Altbäuerin“ vom Weidedergut, mit 79 Jahren verstorben und am Heimatfriedhof zu Grabe getragen worden. Die „Rieder Volkszeitung“ berichtete von einer überaus großen Trauergemeinde und vom besonderen Anliegen der christlichen Frau: „Ein schöner Blumenschmuck für unsere Pfarrkirche.“ > abb. 4
Über den Tod hinaus hat Linnerl Gutes bewirkt. Nach dem Verkauf vor allem ihrer Eigentumswohnung in Salzburg spendete sie großzügig über die Caritas Salzburg. Mit Hilfe dieser sozialkaritativen Tat konnte ein katholisches Bildungshaus in Beirut, Libanon, er-richtet werden. Ein Saal wurde nach Hartl benannt.
Der nun 88-jährige Bibelwissenschaftler Universitätsprofessor Dr. Johannes Marböck (9) war kurze Zeit als Priester in Utzenaich. Er schreibt:
„Die alte Bäuerin Hartl hat mich als Provisor in Utzenaich in ihrem Alterswohnsitz herzlich aufgenommen und bestens betreut (Wohnung, Wäsche, gute Kost). Von ihr habe ich kein einziges Wort über Verhaftung, Prozess und Denunziation gehört. Mit ihrer Tochter Lina hatte ich ein gutes Verhältnis, auch als ich bereits von Utzenaich weg war. Lina war sogar Patin einer meiner Nichten.“
Soweit – so gut. Die selbstbewusste Bäuerin hatte ein Leben voll Höhen und Tiefen. Die unmenschliche Ideologie des Nationalsozialismus griff brutal in ihr Schicksal ein und vergiftete und zerstörte auch inner-familiäre Beziehungen. Der politische Fanatismus war für NS-Parteigänger*innen eine Notwendigkeit, eine hochgelobte, erstrebenswerte Charaktereigenschaft.
Denunziert vom eigenen Sohn
Karolines Sohn Siegfried entwickelte sich, angestiftet und verführt vom hauptamtlichen HJ-Kreisjugendwart der Kreisbauernschaft Josef W. (10), Sohn eines Nachbarn, zu einem begeisterten Hitler-Anhänger. Er spielte bei der Denunzierung seiner Mutter eine schäbige, gewichtige Nebenrolle. (11) > abb. 5
Schon im Sommer 1943 wurde seine Mutter wegen Schwarzschlachtens eines Schweines nach § 1 der KWV (Kriegswirtschafts-Verordnung) zu 3 Monaten Gefängnis mit Strafaufschub bis 1. November 1943 verurteilt. (12)
Der Leiter der Sicherheitsdienst (SD) (13) -Außenstelle Ried (Spitzeldienst der Gestapo), Ing. Walter Urtel, stellte die Entdeckung der Schwarzschlachtung so dar:
„Die Schwester der Bäuerin H. ist in Wien beim Roten Kreuz. Sie fuhr auffallend oft nach Utzenaich. Mir wurde gemeldet, dass sie an einem bestimmten Tag wieder nach Wien mit Hamsterware zurückfährt.“ „Die Gendarmerie erwischte die Rot-Kreuz-Schwester und dabei stellte sich heraus, dass die Bäuerin Hartl eine Sau „schwarz“ geschlachtet hatte.“ – Wer hat das wohl „gemeldet“, ausspioniert und denunziert?
Am 15. Oktober 1943 arretierte man Frau Hartl neuerlich. Der Leiter des SD in Ried stellte gemeinsam mit dem Parteigenossen ihres vorehelichen Sohnes bei der Beobachtung durch ein Fenster ihres Hofes fest, dass sie gemeinsam mit einer weiteren Frau den Londoner Sender hörte. In seinem Bericht beanstandete er außerdem „ihr freundschaftlich-lockeres Verhältnis zu den ausländischen Zwangsarbeitern. Ihr Ruf in persönlicher Hinsicht ist sehr zweifelhaft, nachdem sie es nicht versteht, Abstand zu den Fremdvölkischen zu bewahren“.
Man inhaftierte sie im Landgericht Linz und warf ihr im Prozess ihre politische Unzuverlässigkeit vor. Die zeigte sich in der Unterstützung der Vaterländischen Front während der Dollfuß-Schuschnigg-Diktatur.
Am 11. Jänner 1944 verurteilte sie das Sondergericht Linz, gez. LGPräs. Dr. Schneck, „im Namen des deutschen Volkes“ wegen „Verbrechen des § 1 der VO über ao Rundfunk-Maßnahme“ (14) zu 15 Monaten Zuchthaus und zum Kostenersatz für Gericht und Haft. (15) Dieses „Feindsenderhören“ war eine sehr häufige Straftat. Die Dunkelziffer übersteigt die Verurteilungen haushoch. Die Bäuerin musste für ihr viereinhalbjähriges Linnerl einen Pflegeplatz und Notlösungen finden, damit der Hof, wo sie alle Rechte verloren hatte, weiter funktionierte. Während ihrer Abwesenheit half in der ersten Zeit ihre Nichte Theresia. Diese wurde von ihrer Mutter Anna Winkelhammer, eine leibliche Schwester von Karoline, wieder zurückgeholt, weil ihr Mann krank wurde und starb. Sie brauchte dann für die Bewirtschaftung des Hofes ihres Mannes mit 90 Joch Grund in Taufkirchen an der Pram unbedingt ihre Tochter als „Traktorführerin“. Die Ortsbauernführer mussten alles prüfen und bewilligen. Den (meist) polnischen und russischen Knechten und Mägden, die man zur Arbeit „im Reich“ gezwungen hatte – und den „feindlichen“ Kriegsgefangenen – fehlten meist die notwendigen Spezialkenntnisse. Ein Bauernsohn aus Tumeltsham wurde als Betriebsführer verpflichtet.
Die Bitte um Begnadigung von Karoline Hartl – unter diesen Umständen – wurde abgelehnt.
Die Strafe verbüßte sie nach der Untersuchungshaft in Linz vom 12. Jänner 1944 bis 14. Oktober 1944 im Frauenzuchthaus Aichach (zwischen München und Ulm). (16) Dort wurden die inhaftierten Frauen zur Zwangsarbeit für die Rüstungsindustrie genötigt. Es kam auch in mindestens 110 Fällen zu Zwangssterilisationen. 362 Frauen wurden anfangs 1943 von Aichach aus in das KZ Auschwitz-Birkenau deportiert, wo seinerzeit das Fleckfieber wütete. Schon deshalb war die Todesrate sehr hoch. Keine der Frauen kehrte aus Auschwitz zurück. Karoline wurde im Frauenzuchthaus bei Außenarbeiten eingesetzt und kam bald nach Ingolstadt in einen Wehrbetrieb hinter Stacheldraht. Wer noch arbeiten konnte durfte noch leben.
Frau Hartl hatte noch Glück im Unglück. Der Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft war bereits katastrophal. Selbst ausländische Zwangsarbeiter*innen wurden zu Schanzarbeiten abgezogen und fehlten am Bauernhof. Über Ansuchen ihres Bruders, der schilderte, wie dringend sie als Arbeitskraft für die Landwirtschaft gebraucht wird, kam sie frühzeitig frei. Am 14. Oktober 1944 entließ man sie unter Anrechnung der Untersuchungshaft mit einer dreijährigen Probe- bzw. Bewährungszeit bis 14. Oktober 1947. > abb. 6
Die Schneiderin Hilde Indich, geborene Borkowetz aus Wien, war verarmt, krank und seit März 1943 im Krankenstand, erhielt aber kein Krankengeld. Die Bäuerin Hartl hatte sie im Haus mit Kost und Quartier gegen Mithilfe im Haushalt, soweit es ihr möglich war, aufgenommen. Sie wurde ebenfalls als Mithörerin des Rundfunkverbrechens angezeigt. Sie konnte glaubhaft machen, dass sie zwar anwesend war, als Frau Hartl vom Spitzeldienst ertappt wurde, aber vor Erschöpfung eingeschlafen war und nichts davon gehört habe. (17)
Sie hatte offenbar Glück mit dem Richter. Hätte dieser gewusst oder gewichtet, dass sie mit einem Juden verheiratet war, der im November 1938 in Wien verhaftet wurde und ein Monat später im KZ Dachau zu Tode kam (18), wäre sie vermutlich auch verurteilt worden. Sie war zudem Mutter eines „Mischling 1. Grades“, wie „Halbjuden“ bezeichnet wurden.
Die Tatgeschichte und wer dahinter stand (19)
Der HJ-Kreisjugendwart und Freund von Sohn Siegfried war auch Mitarbeiter für den Sicherheitsdienst der Gestapo. Er kam natürlich oft in das Hartl-Haus und verehrte einige Zeit die 15jährige Hartl-Nichte Theresia. Das versuchte die Tante zu unterbinden. Verstärkter Zorn war neben der Gegnerschaft aus den diametral gegensätzlichen Ideologien die Folge.
Mit der Familie Manzeneder, in der Nachbarschaft, war Karoline sehr befreundet. Sie stimmten auch mit deren politischen Ansichten überein. Der Bauer Johann M. wurde im Frühjahr 1943 wegen Abhören eines Feindsenders von der Gestapo verhaftet und vier Wochen eingesperrt. Als Denunziant und Anzeiger sahen sie den im NS-Apparat beschäftigten Jüngling aus der Nachbarschaft. Die Familie und Freunde des Betroffenen hatten eine große Wut auf ihn. Wie viele, die sich durch den jungen, blindwütigen Parteigenossen geschädigt fühlten.
Gerechtigkeit nach 1945?
Johann Manzeneder klagte 1947 den inzwischen von den siegreichen Amerikanern inhaftierten Utzenaicher NS-Täter wegen Denunziation. (20)
Dieser Klage gegen den „Bauernschreck“, wie er bezeichnet wurde, haben sich viele angeschlossen (21), die sich durch ihn geschädigt fühlten. Es wurden viele Zeug*innen, darunter auch Karoline Hartl, vernommen. Aus den Aussagen ein paar Kostproben: Der Angeklagte hat „Hausdurchsuchungen bei ‚Schlechtlieferanten‘ (so wurden Bauern bezeichnet, die die vorgeschriebene Menge an Nahrungsmittel nicht abliefern konnten oder wollten) durchgeführt oder sich beteiligt, besonders gegen solche, welche keine Nazis waren. Er ist rücksichtslos und gemein vorgegangen. Er drohte mit Einsperren und Erschießen, wo er auf Widerstand stieß, oder wo er alleinstehenden Bäuerinnen Furcht und Angst einjagen wollte.“
Karoline Hartl sagte damals aus: „Der beschuldigte Freund meines Sohnes war damals jeden Abend bei uns und schmuste mit der bildsauberen Russin, die Magd bei uns war. Er streichelte ihr Arm und Busen. Als der Manzeneder verhaftet wurde, hatte ich einen Zorn auf den Burschen und sagte, er solle zuerst auf sich selber schauen und dann erst andere anzeigen.“ (Die Liebschaft mit einer Russin war streng verboten.) Daraufhin pfauchte er zurück: „Ich werde dich noch ins Zuchthaus bringen.“
Im Prozess sagte der Angeklagte aus, dass Siegfried und sein verstorbener Vater Josef NS-Parteigenossen waren. Die NS-Gegnerin sei die Mutter. „Unter dem Einfluss der beiden Frauen (Hartl und Manzeneder) haben Vater und Sohn in der Gesinnung und in der strammen Haltung als Parteigenossen sehr nachgelassen.“
Das Urteil nach diesem Prozess liegt dem Autor leider nicht vor.
Der Angeklagte wurde aus dem Internierungslager der US-Army „Camp Marcus W. Orr“ (Glasenbach) entlassen und von der Gendarmerie am gleichen Tag wegen § 7 des Kriegsverbrechergesetzes verhaftet und in die Haftanstalt beim Kreisgericht Ried eingeliefert. Auf Grund der Entscheidung des Richters Dr. K. vom 26. 3. 1947 wird er „gegen Gelöbnis gem. § 191 StPÖ enthaftet“. Auch er wird in der Landwirtschaft seines künftigen Schwiegervaters unbedingt gebraucht.
Autor: Gottfried Gansinger, 4910 Ried i. I., Zeitgeschichtler für den lokalen Raum, Autor
Grafik: Mag. Kurt Höretzeder, 6351 Scheffau am Wilden Kaiser
Fotos: Alle aus dem Privatarchiv von Karoline Hartl, * 1939
Quellen
OÖLA Linz, LG SoGe Linz, 745‑1943, Zl.340–349
OÖLA Linz, LG Linz, 249‑1947, VgVr, Zl. 2478–47
Widerstand und Verfolgung, Oberösterreich, Band 1, S. 506, 2. Aufl., DÖW Wien 1984, auch im Internet abrufbar: https://www.doew.at/cms/download/ftvni/wuv_ooe_bd1_web.pdf
Gottfried Gansinger, Nationalsozialismus im Bezirk Ried i. I., Widerstand und Verfolgung 1938–1945, 4. erweiterte Auflage, 376 Seiten, gebunden, Innsbruck 2018
Frauen in Oberösterreich gegen das NS-Regime 1938–1945, Martina Gugglberger, Elisa Frei und Alexandra Wachter, OÖLA, Linz 2021
Internet: jeweils in den Endnoten angegeben
Dank an die Zeitzeugen
Rosi Dürnberger, Salzburg, Arbeitskollegin und Freundin von Linnerl Hartl
Monika Würthinger, Utzenaich, Direktorin des Diözesanarchivs Linz i.R.
Prof. Dr. Johannes Marböck, Linz, einst Pfarrprovisor in Utzenaich
Mina Fischer, ehemalige Mitarbeiterin am Standesamt Utzenaich
Eva Gansinger, Linz, Schul- und Arbeitskollegin von Linnerl Hartl
Konrad Flotzinger, ehemaliger Amtsvorstand der Gemeinde Utzenaich
Fußnoten
- OÖLA Linz, 745/1943 LG Sondergericht Linz, Zl. 348
- Gottfried Gansinger, Nationalsozialismus im Bezirk Ried i. I., Widerstand und Verfolgung 1938–1945, 4. erweiterte Auflage
- Die Daten aller Personen stammen – soweit auf Grund von Datenschutz-Bestimmungen zugänglich – aus den jeweiligen Pfarren bzw. der Datenbank „matricula“, andere aus dem Familienkreis.
- BH Ried, II-1414/33
- Bundesarchiv Berlin, Signatur B 563–05367 B 563/04351
- ebenda
- Univ. Prof. Dr. Barbara Stelzl-Marx, Mail 28.01.2023
- Auskunft von Josef Schwarzmayr-Schneebauer, 2.2023
- Johannes Marböck, * 8.2.1935 in Natternbach, studierte in Rom, war Professor für Altes Testament an den Theologischen Lehranstalten Linz, Universität Graz, und dort auch Dekan. Buchautor. Johannes Marböck – Wikipedia, Mail an den Autor, 4.8.2022
- OÖLA, Linz, 745/1943, LG Linz als SG, Zl. 348, daraus zitiert
- Widerstand und Verfolgung OÖ., Bd 1, 506; DÖW 14.762
- Die KWVO vom 9.1939 war ein deutsches Gesetz zur Zeit des Nationalsozialismus, das zur Umsetzung der staatlich gelenkten Kriegswirtschaft im Zweiten Weltkrieg diente und das Delikt Kriegswirtschaftsverbrechen einführte. https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegswirtschaftsverordnung
- Den SD (Sicherheitsdienst) baute man zum höchst effizienten Nachrichtenapparat 1944 gehörten ihm rund 6.400 hauptamtliche Mitarbeiter an. Eine Außenstelle war in Ried i. I. Ab Jänner 1943 leitete der in Ried geborene Ernst Kaltenbrunner den SD und das RSHA (Reichssicherheits-Hauptamt) in Berlin, die zentrale Schaltstelle für Überwachung und Terrorisierung im gesamten Deutschen Reich. https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ns-organisationen/sicherheitsdienst.html
- Verordnung der Rundfunk-Maßnahme vom 9.1939, RGBL. I Seite 1683
- OÖLA, Linz, 745/1943
- https://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Aichach
- OÖLA, Linz, 745/1943
- DÖW, https://www.doew.at/personensuche; Indich, am 10.11.1938 in das KZ Dachau deportiert, dort † 1.12.1938; Datenbank Dachau: https://stevemorse.org/dachau/details.php
- OÖLA Linz, 249/1947, Linzer Gerichte, VgVr, Zl. 359
- OÖLA Linz, LG Linz, 249‑1947, VgVr , Zl. 2478–47, 359, daraus wird im Folgenden auch zitiert
- Juliane M., Lambrechten; Kreszenz N., Lambrechten; Fritz Z., Utzenaich; Johann , Utzenaich; Karl S., Utzenaich
- Elisa Frei, Martina Gugglberger, Alexandra Wachter, Widerstand und Frauen in Oberösterreich gegen das NS-Regime 1938–1945, Linz 2021






