Ludwig Schemmel
Arzt in der Frauenstrafanstalt Aichach und niedergelassener praktischer Arzt in Aichach
geb. 1894 in Geldersheim
gest. 1985 in Aichach im Alter von 90 Jahren
ab 1931 wohnhaft in Aichach, Arzt in der Frauenstrafanstalt Aichach und niedergelassener praktischer Arzt in Aichach
1933 Beförderung zum Medizinalrat 1. Klasse
bis 1945 Anstaltsarzt in der Frauenstrafanstalt in Aichach, dazu noch niedergelassener praktischer Arzt in Aichach
von 1945 bis 1947 als Parteimitglied der NSDAP aus dem Dienst entfernt, nach dem Spruchkammerverfahren als sog. Mitläufer eingestuft und wieder in den Dienst aufgenommen
1948 Wiedereinsetzung als Anstaltsarzt in Aichach
1962 Pensionierung
1950 zum Vorstand des ärztlichen Bezirksvereins Aichach gewählt
1953 Beförderung zum Oberregierungsmedizinalrat
1962 Pensionierung
Ludwig Schemmel war zweimal verheiratet und hatte vier Töchter.
Er saß 10 Jahre von 1952 bis 1962 für die CSU im Stadtrat in Aichach.
Als überzeugter Nationalsozialist arbeitete Dr. med. Ludwig Schemmel als Anstaltsarzt in der Frauenstrafanstalt Aichach bereits zwei Jahre vor der sog. Machtergreifung im Januar 1933. Ab 1937 war er Parteimitglied in der NSDAP und darüber hinaus war er ab dem Beginn der dreißiger Jahre in verschiedenen NS Organisationen tätig wie z.B. in der nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, im NS Reichsbund für Leibesübungen, im NS Ärztebund, im Reichsluftschutzbund, im Deutschen Roten Kreuz und im NS Reichskriegerbund. Weiterhin war er ab 1933 Sturmarzt beim NS Kraftfartskorps (NSKK) und gab Unterricht beim BDM und bei der HJ. (StAMü Personalakte)
Als das Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ am 1.1. 1934 in Kraft trat, mit dem Zwangssterilisationen veranlasst werden konnten, bekam der Anstaltsarzt Schemmel eine besondere Macht über Menschen.
Das besagte Gesetz war ein wesentliches Element zur Umsetzung der sog. Rassenhygiene, ein zutiefst sozialrassistischer Begriff, der schon im 19. Jahrhundert kursierte.
Von 1934 bis 1945 wurden zwischen 300.000 und 400.000 Menschen nach einem entsprechenden Urteil der Erbgesundheitsgerichte zwangssterilisiert. Bei über der Hälfte der Betroffenen war als Grund „Schwachsinn“ angegeben. (siehe Wikipedia)
Der Anstaltsarzt Schemmel war sehr aktiv im Bereich der Zwangssterilisierungen. So erstellte er im Zeitraum vom 1934 bis 1938 insgesamt 186 Erstgutachten zur Unfruchtbarmachung und leitete diese an Direktor von Reitzenstein weiter, der sie an das Erbgesundheitsgericht gab. Davon begründete Schemmel 182 Anträge mit „moralischem Schwachsinn“. Vom örtlichen Erbgesundheitsgericht wurden 12 Anträge abgelehnt, d.h. Schemmel (und von Reitzenstein) waren für 174 Fälle entscheidend mitverantwortlich. (vgl. Merkl, An den Rändern der Volksgemeinschaft, S. 155) Zunächst wurden die betroffenen Frauen am Ende ihrer Haftzeit in Augsburg zwangssterilisiert, ab 1936 im Städtischen Krankenhaus in Aichach. „Schwachsinn“ war ein nicht genau definierter Begriff, darunter ließ sich vieles verstehen. Vor allem arme Frauen, die z.B. unverheiratet schwanger wurden, („geschlechtlich verwahrlost“) eine schlechte Schulbildung hatten oder die sich aus Armut prostituieren mussten, betraf diese unsägliche Diagnose. (Wachsmann, Gefangen unter Hitler, S. 155/156) Der Anstaltsarzt Schemmel verbrachte einen Großteil seiner ärztlichen Tätigkeit mit der Begutachtung und Begründung für die Zwangssterilisierungen aufgrund von angeblicher Minderwertigkeit der Betroffenen und war damit ein sehr eifriger Vollstrecker des Erbgesundheitsgesetztes. Was dies für das weitere Leben der Frauen bedeutete war ihm offensichtlich egal.
Seine Arbeit in der Strafanstalt wurde sehr gut entlohnt. So verdiente er 1932 4730 Reichsmark im Jahr, 1938 bereits 15262 und 1942 22000 Reichsmark. Im Jahr 1943 und 1944 waren es jeweils 15000 und 1945 noch 11000 Reichsmark. (Personalakte StAMü)
Die Zwangssterilisierungen und damit die freiwillige weitreichende Unterstützung der Kategorisierung von Menschen als minderwertig nach dem Gesetz der Nazis zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurde nach dem Krieg in seinem Spruchkammerverfahren nicht besonders thematisiert. Im September 1947 gab der damalige katholische Anstaltspfarrer Kraus im Rahmen des Spruchkammerverfahrens gegen Schemmel an; „Mir ist nicht erinnerlich, dass er von sich aus Sterilisationsfälle aufgegriffen hätte.“ (Spruchkammerakte Schemmel StAMü) Auch die Beschwerde von Anna Weiß aus Bad Abbach im Jahr 1947 gegen ihre Zwangssterilisierung, die Schemmel 1942 angeordnet hatte, wies die Spruchkammer zurück und erklärte sich als nicht zuständig. (ebd.) Ebenfalls im Jahr 1947 beschuldigte Maria Ammon den Arzt, bei der Geburt ihres Sohnes 1944 die Nabelschnur verletzt zu haben, was zum Erstickungstod des Neugeborenen geführt habe. Es gab weder eine Anerkennung noch eine Entschuldigung von Schemmel. (Christine Matzen Women‚s Prisons and the Politics of Punishment in Nazi and Postwar Germany, 2022, S. 201)
In Aichach saßen sehr viele Schwangere ein, die während ihrer Haftzeit geboren hatten. Viele Kinder wurden ihren Müttern sofort nach der Geburt weggenommen und kamen nach Augsburg. Oft verstarben die Kinder dort im Krankenhaus und die Mütter wurden erst viel später über den Tod ihres Kindes in Kenntnis gesetzt, wie z.B. Margarete Friedrich, die erst gut zwei Monate später vom Tod ihres Kindes erfuhr. (Renate Reckwitz, Abgeholt. Meine Großmutter, die NS Justiz und ich, 2022, S. 31)
Erst 2007 ächtete der Bundestag offiziell die menschenverachtende Haltung des Erbgesundheitsgesetzes und sprach den Opfern „Achtung und Mitgefühl“ aus, da waren allerdings die meisten Opfer bereits verstorben.
1955 hielt Schemmel in der VHS Aichach einen Vortrag über „Seelische Krisen im Leben der Frau“ und gerierte sich als Experte für die Frauenpsyche! (S. 118, Merkl, An den Rändern der Volksgemeinschaft)
Auch bei seiner sonstigen Tätigkeit als Anstaltsarzt war Schemmel nicht zimperlich. Er ließ die Frauen, die untersucht werden sollten, barfuß auf ihn warten, er schubste Frauen, zog an den Haaren, schlug sie ins Gesicht und beleidigte sie. So bewertete sogar der Anstaltsdirektor von Reitzenstein in einer Dienstbeurteilung von 1943 Schemmels Verhalten als „leicht erregbar“ und „gelegentlich zu schroff“ (Wachsmann, Gefangen unter Hitler, S. 398). Auch Gefängnisaufseherinnen beschwerten sich über sein Verhalten den inhaftierten Frauen gegenüber. Für Schemmel sei es „eine Wohllust, sich an Gefangenen zu vergreifen und sie zu quälen, und er hat hier ein großes Feld, seine Gelüste zu befriedigen.“ So schrieben Aufseherinnen der Aichacher Strafanstalt 1937 an die Generalstaatsanwaltschaft in München, ohne dass dies jedoch Konsequenzen für den Arzt gehabt hätte. (Wachsmann, Gefangen unter Hitler, S. 84) Auch im Kontakt mit den in der Strafanstalt arbeitenden Beamtinnen gab es Probleme. So bat Direktor von Reitzenstein am 11.11.41 um die Versetzung des Arztes, „da er am meisten mit den weiblichen Beamtinnen in Berührung käme und unverheiratet sei, was dauernd Grund für Verstimmungen sei.“ (Friedlein, 100 Jahre JVA, S. 85)
Nach dem Krieg und seiner Einstufung als Mitläufer kehrte Schemmel 1948 in das Frauengefängnis Aichach zurück und er setzte nachweislich sein frauenverachtendes Verhalten im Umgang mit den Gefangenen fort. So berichtet 1955 die Gefangene Anni Teichmann , dass sie sich vor der Untersuchung komplett ausziehen sollte, und als sie nach dem Grund fragte, schlug Schemmel sie ins Gesicht. 1956 reichte die Gefangene Irmgard Schmidt Beschwerde ein und begründete diese damit, dass Schemmel sie als minderbemitteltes Wesen und degeneriert bezeichnet habe, sie an den Kopf getippt und „Kleiner Kopf, kleiner Verstand“ gesagt habe. Er habe sie in den Behandlungsraum geschubst, sie mit Spott überhäuft und systematisch entmenschlicht. (Matzen, Politics…, 2022, S. 201)
In der neu gegründeten Bundesrepublik wandelte sich Schemmel opportunistisch nach außen hin vom vorbildlichen Nazi zum vorbildlichen Demokraten.
Im Nachruf 1985 in den Aichacher Nachrichten wird er als treusorgender Hausarzt beschrieben, der sich stets gut um seine Patienten kümmerte, 10 Jahre im Stadtrat saß und für das Rote Kreuz arbeitete. Angeblich richtete er sogar gegen Widerstände die Mutter-Kind-Abteilung in der Justizvollzugsanstalt ein, denn „Dr. Schemmels Ansicht, dass Mütter und Kinder im Gefängnis nicht schon nach drei Monaten voneinander getrennt werden sollten, galt damals als geradezu revolutionär. Der Anstalts-Chefarzt setzte sich jedoch durch und sorgte durch die Einrichtung eines richtigen Kinderheimes in der JVA dafür, dass die Mutter-Kind-Beziehung nicht gewaltsam zerrissen wurde“ (Artikel in den Aichacher Nachrichten in StAMü, Personalakte)
Inwieweit Schemmel tatsächlich „Begründer“ der Mutter-Kind-Abteilung war, wie es in der Zeitung bewundernd heißt, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. In der Festschrift von Hannelore Friedlein zum 100 jährigen Bestehen der JVA steht davon jedenfalls nichts.
Aber sie schreibt zu diesem Thema: „Mit einer Entschließung vom 22.1.1964 wurde der Anstaltsleiter ermächtigt, Säuglinge künftig bis zu 6 Monaten in der Anstalt zu belassen.“ (S.173) „Die im Erdgeschoss der Krankenabteilung bestehende Babystation wurde 1972 vergrößert…“ (S. 174) „Die bei der Regierung von Schwaben 1974 beantragte Anerkennung als Kinderheim nach den Heimrichtlinien wurde im Folgejahr bewilligt.“ (S. 175)
In den Jahren nach dem Krieg gab es verschiedene Strafrechtsreformen in Deutschland, die den Sühne‑, Abschreckungs- und Vergeltungsgedanken der Nazijustiz beendeten und die Gefangenen wieder in die Gesellschaft eingliedern sollten.
Schemmel war 1962 in den Ruhestand gegangen.
Bei der Recherche über Ludwig Schemmel, der Durchsicht seiner Personalakte und dem Spruchkammerverfahren hatte ich das Gefühl, es mit dem Dr. Jekyll und Mr. Hyde von Aichach zu tun gehabt zu haben.
Jacoba Zapf