Serafina Stegmaier, geb. Elchinger
Serafina Stegmaier, geb. Elchinger, (1884–1943), geb. am 23.10.1884 in Kaisheim, kath., ermordet in Auschwitz am 6. Juni 1943, letzter freier Wohnsitz Hunoldsgraben 50/II.
Elternhaus und Geschwister:
Serafina kam im Armenhaus in Kaisheim als Tochter der ledigen, 17jährigen Sofie Elchinger (geb.1867, verst. 1912) zur Welt; ihr leiblicher Vater ist unbekannt.
Ihre Mutter Sofie (geb.1867, verst.1912) bestritt den Lebensunterhalt als Marionettenschauspielerin, ihr Großvater Ludwig war Marionettentheaterbesitzer; auch die Großeltern mütterlicherseits waren Künstler ohne festen Wohnsitz. Sofies Eltern, Ludwig und Eleonora geb. Schachtner ziehen mit ihrem Theater und ihren Kindern Sofie, Maria (geb. 1870, Ludwig (geb. 1873) und Johann Baptist (geb. 1877, verst. 1897) im Reisewagen im Gau umher, um die Menschen mit ihrer Kunst zu unterhalten. Sofies jüngste Schwester Konstantia ist nur 9 Tage älter als Serafina und kam im Reisewagen der Eltern ebenfalls in Kaisheim zur Welt. Sie ist zugleich Serafinas leibliche Tante. Es ist davon auszugehen, dass die Familie der ethnischen Minderheit der Jenischen zuzurechnen ist.
Erziehung bei Verwandten
Da Sofie als älteste Tochter im Ensemble unverzichtbar war, wurde Serafina bis zu ihrem 11. Lebensjahr bei Buchbindereheleuten in Weilheim erzogen, bei denen es sich um Verwandte der Familie handelt.
Serafina kam 1895 zu ihrer Mutter und teilte deren Wanderleben bis zu ihrem 16. Lebensjahr, also bis ca. 1900. Es ist anzunehmen, dass sie ebenfalls als Marionettenspielerin aktiv gewesen ist. Der ständige Aufenthaltswechsel war für ihre Schul- und frühe Charakterentwicklung nicht gerade förderlich. Hinzu kam die finanzielle Not. Als Seraphina 16 Jahre alt ist, zieht Seraphina für zwei Jahre zu ihrer Tante, die in München als Hausiererin ihren Lebensunterhalt verdient.
Ihre Mutter Sofia verehelicht sich in Regensburg mit Josef Stegmaier aus Fürstenfeldbruck, der ebenfalls Besitzer eines Marionettentheaters war. Sofia brachte vier weitere Kinder zur Welt, namentlich sind Seraphinas Schwestern Wilhelmine (verh. Bausch) und Anna (verh. Kübler) bekannt sowie ihr Bruder Ludwig Stegmaier bekannt, die alle als Schauspieler tätig waren, das vierte Geschwister verstarb 1914. Serafinas Mutter Sofia verstarb 1912 an einer Nabelbruchoperation, ihr Stiefvater Josef an einer Lungenkrankheit.
Arbeit und prekäre Existenz in Augsburg
Bereits vor dem Tod ihrer Eltern nabelte sich Serafina von der Familie ab und zog 1903 19-jährig nach Augsburg. Serafina sagt, zu ihr sei die Mutter nie gut gewesen, nur zu den anderen Kindern. In der Familie habe es oft große Not und viel Streit gegeben. Sie nahm jede Arbeit an und war als Zugehfrau, Zeitungsbotin, ab 1907 in der Weberei Fichtelbach, dann 1910 als Putzfrau bei Kraus und Dürr, als Stückputzerin bei Kahn und Arnold, als Kleberin bei Weinberger und Bissinger 1910, als Gehilfin bei Wilhelm Lutz und Söhne, dann in der Hutfabrik Lembert 1913 tätig. Die Anstellungen waren stets nur auf wenige Wochen befristet.
Lebenspartner Otto Friedrich Stegmaier
Seit 1904 lebte Serafina mit dem Gelegenheitsarbeiter und Ziegelbrenner Friedrich Otto Stegmaier zusammen. Er war der „illegitime“ Sohn von Afra Stegmaier, verehel. Grüßhaber deren Mutter Anna Maria Schurr ebenfalls mit selbstgefertigter Ware handelte.
Familiengründung
Mit Otto Friedrich hat Seraphina zwei Kinder: Otto jun. (geb. 28.8.1904 in München) und Wilhelmine Gabriele (geb. 1.11.1905 in Augsburg-Pfersee).
Beide Kinder wuchsen anfangs bei Sofie Kammerer in Kühbach bei Aichach auf und zeitweise bei der Großmutter in Lechhausen in Pflege; 1908 war der Aufenthalt den Behörden unbekannt. Am 6. August 1914 heiraten Serafina und Friedrich Otto in Göggingen und legitimieren damit ihre Kinder. Otto arbeitete jahrelang als Ziegelarbeiter, Ziegelmeister, Ziegeleiakkordant, mit 61 Jahren als Magaziner in der MAN und später in einem Rüstungsbetrieb. Beide Partner sind gänzlich unvermögend. Otto war trotz seines Magenleidens- zumindest in früheren Jahren- Trinker, was zu häufigem ehelichem Streit führte.
Häufiger Wohnungswechsel in Augsburg
Für Serafine Stegmaier lassen sich von 1903 bis Ende Juli 1913 neunzehn Wohnungswechsel in Augsburg nachweisen: ab Oktober 1903 wohnt sie im Häspelegäßchen 5 zur Untermiete, dann in der Rosengasse 5 bei Grüßhaber, Verwandten von Otto Friedrich, von der Rosengasse 5 zieht sie an den Vorderen Lech 25, dann ins Hardergäßle 3, zum Afrawald 3 (Grüßhaber), im Sack 4, an der Schlossermauer 34, Schwibbogenmauer 34 und 18, Kreitmayrstr. 17, Jakoberstr. 72, ins Quergäßchen 2, an den Hinteren Lech 41, Mittleren Lech 41, Jakobsplatz 19, Quergäßchen, Weite Gasse 5 (Grüßhaber), Schwibbogengasse 13.

Straffälligkeit und Kampf ums Überleben
Die Not, unzureichende Ausbildung und die Herausforderung, zwei Kinder zu ernähren, führten dazu, dass Serafina immer knapp bei Kasse ist. So lieh sie wiederholt Geld von Arbeitskolleginnen . Nach Verurteilungen in Trostberg (1902) wegen Diebstahls, in Augsburg (1905) wegen Unterschlagung, Beleidigung und Ruhestörung, in München (1905) wegen Unterschlagung sowie in Augsburg (1907) und Friedberg (1908) wegen Betrugs und Unterschlagung stiegen die Haftstrafen an: 1910 erhielt sie wegen neunfacher Betrugsdelikte 8 Monate, 1912 wegen fünf Delikten 1 Jahr, 2 Monate später wegen zwei weiterer Delikten wegen Betrugs 1 Jahr und 4 Monate Gefängnis, schließlich in Memmingen im Rückfall 3 Monate und 3 Tage.
Nach ihrer Verehelichung und dem Älterwerden der Kinder gingen die Taten deutlich zurück. Ende Mai 1916 wurde sie wegen Unterschlagung zu einer Woche und Ende März 1920 wegen Betrugs zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Zwischen 1922 und 1929 blieb sie straffrei, einige Strafen wurden ihr 1927 erlassen. Mit der ab Ende Oktober 1929 einsetzenden Massenarbeitslosigkeit nahmen ihre Straftaten wieder zu.
Weitere Straftaten
Gemäß Urteil des LG Augsburg vom 30.10.31 wurde sie wegen Betrugs im Rückfall und Urkundenfälschung zu 1 Jahr 2 Monaten Gefängnis verurteilt, die sie vom 10.11.31 bis 5. Januar 1933 absaß. Nun rückte Serafina in den Fokus der Nationalsozialisten, die gegen Wanderarbeiter, Arbeitslose, Obdachlose, Fürsorgeempfänger und Kleinkriminelle von Anfang an erbarmungslos vorgingen. Nach einer Haft in Schwabmünchen vom Januar bis Juli 1937 verurteilte das Landgericht Augsburg sie am 25. April 1940 unter Vorsitz von AGR Deml wegen „vier sachlich zusammentreffender Verbrechen des Betrugs im Rückfall“ und verurteilte sie zehn Monaten und den Kosten des Strafverfahren. Es handelte sich um Trivialitäten: im Bahnhofshotel leiht sie sich im Juli 1939 vom Zimmermädchen Therese Renz 35 RM (zahlt nach Anzeige 30 RM zurück); vom Metzger Emil Bierwirt im Mai 39 15 RM (zahlt 5 RM zurück); vom Küchenmädchen Maria Thanner am 1.6. 39 30 RM (zahlt nach Anzeige 25 RM zurück, bleibt 5 RM schuldig); vom Küchenmädchen Maria Huber Mitte Juni 2x 20 RM (leistet Rückzahlungen von 25 RM,bleibt 15 RM schuldig).
Das Gericht unterstellte Betrugsvorsatz: „Die Angeklagte ist eine rückfällige Betrügerin, da sie wegen Betrugs vorbestraft ist ….. Sie ist daher 4 Verbrechen des Betrugs im Rückfall schuldig …. Bei ihren zahlreichen Vorstrafen wurden ihr mildernde Umstände nur deshalb zugebilligt, da sie sich in den letzten Jahren straffrei geführt und sich schließlich doch bemüht hat, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen, § 264 II RStGB. Bei ihrer Persönlichkeit waren jedoch nachdrückliche Strafen erforderlich. Festgesetzt wurden je 4 Monate Gefängnis, zurückgeführt auf die Gesamtgefängnisstrafe von 10 Monaten“. Kosten § 464 ff RStPO, gez. Deml, AGGR, 11.6.1940
Bis zu diesem Zeitpunkt war Seraphina Stegmaier 20- mal vorbestraft, (16-mal wegen Betrugs) und insgesamt zu 7 ½ Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Die letzte Straftat Serafinas
Am 10. September 1940 wird sie erneut angeklagt wegen Betrügereien zwischen März bis April: sie hatte sich von einer Nachbarin 30 RM unter dem Vorwand einer bevorstehenden Erbschaft von 450 RM geliehen, den Betrag um weitere 115 RM aufgestockt und als Pfand eine Uhrkette sowie einen Ring überlassen. Nach Strafanzeige saß sie ab dem 28.Mai 1940 in U‑Haft. Die Strafkammer des Landgerichts Augsburg (Vorsitz: LGD Kraft, LGD Trautner und LGR Bretzel, StA Dr. Dr. Herrnreiter) sprach Serafine Stegmaier „schuldig eines Verbrechens des Betrugs im Rückfall, in Verbindung mit § 4 der Volksschädlingsverordnung vom 5.9.39, begangen von ihr als gefährliche Gewohnheitsverbrecherin“, und verurteilte sie unter Einbeziehung der Vorstrafe zu 2 Jahren und 6 Monaten Zuchthaus, 100 RM Geldstrafe, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 3 Jahre und Sicherungsverwahrung. In der 21-seitigen Begründung hieß es, sie sei eine „anlagemäßig bedingte chronische Schwindlerin“ mit einer „minderwertigen Charakterveranlagung“, deren Kriminalität sich über „fast 40 Jahre“ erstreckte. Der Vertrauensmissbrauch sei ein verwerflicher Akt, weshalb sie sich als „Volksschädling“ aus der Volksgemeinschaft ausgeschlossen habe. Nach § 4 der Volksschädlings-VO vom 5.9.1939 konnten Taten unter Ausnutzung von Kriegsverhältnissen mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren, lebenslangem Zuchthaus oder dem Tode bestraft werden, wenn das gesunde Volksempfinden dies erfordere. Die Sicherungsverwahrung wurde mit ihrer Unverbesserlichkeit und der extrem ungünstigen Prognose begründet“:
„Auch eine Besserung der Angeklagten ist keineswegs zu erwarten; sie hat sich bisher immer strafunempfindlich gezeigt, neue Straftaten trotz schon schwebenden anderen Strafverfahrens begangen und in ihrer letzten und neuesten Straftat erst den Tiefpunkt ihres kriminellen Tiefstandes erreicht (sic!). Bei ihrem Alter ist keine Änderung ihres Charakters und der psychopathisch-minderwertigen Eigenschaften desselben zu erwarten. Auch das kriminalbiologische Gutachten hält die Prognose für äusserst ungünstig, desgleichen der Landgerichtarzt. Nach ihrer körperlichen Beschaffenheit ist sie für die Sicherungsverwahrung tauglich, wie der Landgerichtsarzt festgestellt hat. Aus all diesen Gründen ist die Sicherungsverwahrung notwendig und war daher anzuordnen“.

Die Kriminalbiologischen Untersuchungen vom 1. Februar 1941
Das kriminalbiologische Gutachten vom 1. Februar 1941 (Aichach) charakterisierte sie als „gewohnheitsmäßige Betrügerin“, „endogene Verbrecherin“ und „moralisch tiefstehende Psychopathin“, deren Dauer der Sicherungsverwahrung unabsehbar sein müsse:
„Wenn sie früher als prognostisch günstig beurteilt wurde, so liegt das hauptsächlich an mangelnder Erfahrung des Beurteilers. Das 1931 abgegebenen Gutachten war eine seiner ersten Probearbeiten und sollte nicht in dieser Weise verwendet werden. …….. St. ist zweifellos der Typ einer gewohnheitsmäßigen Betrügerin. Insbesondere ihre Weitschweifigkeit, ihr Rededrang, ihre Ablenkungsmanöver, das Verschließen gegen jede Einsicht, ist sehr typisch. Heute ist sie sehr weinerlich gestimmt. Ihr ganzes Denken ist ausgefüllt von dem Streben, die SV wegzubringen. ….. Damit ist sie aber eine endogene Verbrecherin, bei der nur mit Sicherungsverwahrung (SV) Schutz der Allgemeinheit erreicht werden wird. Mehrfach betont das Urteil, dass sie in Zukunft infolge der geringen Arbeitsfähigkeit- auch des Mannes- häufiger in den alten Fehler zurückfallen wird. Deshalb wird die Dauer der SV eine unabsehbare sein müssen. Gefühlskalte, egoistische, hemmungsarme, tiefstehende Psychopathin“.
Aichach, 1.2.1942
Zuchthausalltag und vergebliche Gnadengesuche
Aber Serafinas Verhalten im Zuchthaus war vorbildlich: aus den Führungsbögen ging hervor, dass sie „folgsam, willfährig, anschlussbedürftig, gutmütig, hilfsbereit“ und bei der Arbeit „besonders fleißig“ war; am 23.Juli 1941 wurde ihr Fleiß mit Note 1 beurteilt; am 4. Dezember erhielt sie eine Leistungsbelohnung. Ihre zahlreichen Gnadengesuche und Wiederaufnahmeanträge (Februar 1941, Juli 1941, Mai 1942, Juni/Juli 1942, November 1942, März 1943) wurden allesamt abgelehnt. Als sie am 8.2.1941 von der Ablehnung erfuhr, erregte sie sich stark, verweigerte das Essen und drohte mit Suizid, woraufhin sie in eine Zweierzelle verlegt wurde (der Anstaltsarzt notierte: „SM unwahrscheinlich“).
Trotz ihres vorbildlichen Verhaltens und Arbeitseifer wich die Gefängnisleitung nicht von ihrer ursprünglichen Haltung ab, Serafina Stegmaier nicht aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen.
Im Mai 1941 schrieb sie kämpferisch an die Staatsanwaltschaft Augsburg, um ihre Familie vor Schaden zu bewahren. Auch in ihren Briefen an ihren Ehemann Otto zeigte sich ihre emotionale Verbundenheit, so am 24. August 1941:
„Am 10. Dezember ist der …Tag, wo wir beide gestanden und geweint haben, denn deine Träume sind in meinem Herzen und mein Herz und mein alles zermalmt wurde mein Leben gebrochen, aber Christus hat verziehen …. Otto warum sollten die Menschen mir nicht noch vergeben und mir die ganze Härte geben. Deshalb bettel und ich bitte auch…. habe schon ein paar Mal um eine Verlegung gebeten, und wenn dies möglich wäre, in Augsburg ist jetzt auch Zuchthaus. Otto, da wär ich halt in der Nähe. Waschhaus und im ganzen Haus tätig …. zuschulden ließ ich mir nichts kommen und deshalb hat man mich gerne gehabt und ich war ein ganz anderer Mensch. ….. wenn du meinen Körper sehen würdest. ….. Und nun zu dir… wie geht es dir sonst? Was schreibt Ludwig? Durch dich soll er mir ein paar Zeilen schicken und grüße alle von mir ….. vielleicht darf ich Mona auch bitten, dass sie mitkommt ….. jetzt darf ich dir wieder am 12. Oktober schreiben…. Otto bleibe du mir gesund, was ich alle Tage Gott bitte er soll uns helfen. ….. seid tausendmal gegrüßt und besonders Du, liebster Mann grüßt und küßt dich vieltausenmal deine Frau“

Gesuche um Gesuche
Im Januar 43 reichte Serafina ein weiteres Gnadengesuch ein. Der Direktor des Zuchthauses Aichach lehnte eine Befürwortung beim Landgericht Augsburg wie folgt ab:
„Stegmaier verbüßte bis zum 30.12.42 eine Zuchthausstrafe von 2 ½ Jahren wegen Betrug. Die Führung der Verwahrten war bisher äußerlich nicht zu beanstanden. Ernster Besserungswille ist bei ihr nicht vorhanden. Dazu ist sie viel zu unstet und haltlos.
Sie ist auch nach Vorleben und Persönlichkeit eine unverbesserliche Gewohnheitsverbrecherin, auf die alle bisherigen Strafen keinen nachhaltigen Eindruck machten“.
Die Stigmatisierung Serafina Stegmaier als „endogene Verbrecherin“ und als „unverbesserliche Gewohnheitsverbrecherin“ eröffnete ihr keine Chance zur Rehabilitation. Die Folgerung aus dem kriminalbiologischen Gutachten vom 1. Februar 1942, „die Dauer der Sicherungsverwahrung wird eine unabsehbare sein müssen“ kam einem Todesurteil gleich.
Die langjährige Anstaltslehrerin Anna Dimpfl machte Serafinas Rechtsanwalt Justizrat Th. Lauber unmißverständlich klar, dass es während des Krieges keine Aussicht auf Wegfall der Sicherungsverwahrung gebe.

Exkurs: NS-Verfolgung von „Gemeinschaftsfremden“ und „Asozialen“
Serafinas Verfolgung steht im Kontext der NS-„Asozialen“-Politik. Seit dem Kaiserreich wurde das Wandern zur Arbeitssuche systematisch als „asoziale und krankhafte Eigenschaft“ stigmatisiert. Die Weltwirtschaftskrise verschärfte die Not von Wanderarbeitern und Kleinkriminellen massiv. Mit dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24. November 1933 (§ 42e RStGB) und dem Runderlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung vom 17. Dezember 1937 schufen die Nationalsozialisten die reichseinheitliche Rechtsgrundlage, um „Asoziale“ und Kleinkriminelle in Vorbeugehaft, Arbeitshäuser oder – im Falle von Frauen – in die Korrektionsanstalt Aichach einzuweisen.
Die Vorbeugehaft war ein spezifisch nationalsozialistisches Unrecht, da sie weder richterlich angeordnet noch befristet oder an eine konkrete Tat gebunden war.

Letztes Gesuch der Serafina im März 1943
Im März 43 schrieb Serafina ein weiteres Gnadengesuch an die Direktion mit der Bitte um Aufhebung der Sicherungsverwahrung. Es sollte ihr letztes sein.
In einem Schreiben an das Landgericht Augsburg vom 23.März 1943 notiert der Direktor der Anstalt:
„Das Gesuch um Entlassung aus der SV wird nicht befürwortet, da der Verwahrungszweck in keiner Weise erreicht wird. Stegmaier führt sich zwar hausordnungsgemäß und arbeitet auch fleißig, sie ist jedoch eine haltlose, unverbesserliche Gewohnheitsbetrügerin, deren soziale Prognose auf asozial lautet und die am 26.3. 43 in das Lager Auschwitz abgegeben wird. Seit ihrer letzten Strafverbüßung hat sie sich als unbelehrbare Querulantin bewiesen. Auch das vorliegende Gesuch ist ein Ausfluss dieser Querulantensucht“.
Gez. Direktor Freiherr von Reitzenstein
Das verbriefte Recht auf Einreichung eines Gnadengesuches persifliert der Direktor der Strafanstalt Aichach, Hermann von Reitzenstein, als Querulantensucht und die Antragstellerin als unbelehrbar. Deutlicher kann nicht zum Ausdruck gebracht werden, wie Recht und Gesetz mit Füßen getreten wurden.

Deportation nach Auschwitz
Auf Basis der Vereinbarung zwischen Reichsjustizminister Otto Thierack und Heinrich Himmler vom 18. September 1942 über die „Vernichtung durch Arbeit“ von Sicherungsverwahrten wurden insgesamt 362 Frauen aus dem Zuchthaus Aichach in sieben Transporten nach Auschwitz deportiert. Mit dem fünften Transport brachten Aichacher Gendarmen und Justizbeamte vom 26. bis 29. März 1943 92 Frauen in zwei Wagen der Deutschen Reichsbahn nach Auschwitz. Die Namen von 54 Frauen aus der Sicherungsverwahrung sind bekannt, unter ihnen war Serafina Stegmaier aus Augsburg – sie starb am 6. Juni 1943, angeblich an Urämie (Nierenversagen).
Ein Stolperstein am Hunoldsgraben 50 in Augsburg erinnert an ihr Gedenken.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Unveröffentlichte Quellen und Literatur:
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (BayHStA), Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayOLa): Kriminalbiologische Sammelstelle, Akte 2424
StadtAA, MB Serafina Stegmaier 1884
StadtAA, MB Grüßhaber Christian 1838
StA München, JVA 10605 Serafine Stegmaier
StA Neuburg a.d.Donau
StA Fürstenfeldbruck
StA Regensburg
Gemeindearchiv Markt Kaisheim, Geburtsurkunde Nr.15/1884 Serafine Elchinger
Ayaß Wolfgang (Hrsg.), „Gemeinschaftsfremde“. Quellen zur Verfolgung von „Asozialen“ 1933–1945, Koblenz 1998
Baur Franz Xaver, Ortsfamilienbuch Kaisheim von 1593–1920; Kaisheim 2001
Brunner Claudia, „Bettler, Schwindler, Psychopathen“. Die „Asozialen“Politik des Münchner Wohlfahrtsamtes in den frühen Jahren der NS-Zeit
(1933 bis 1936); München 1993
Hörath, Julia, „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ in den Konzentrationslagern 1933–1938; Göttingen 2017
Merkl, Franz Josef, An den Rändern der Volksgemeinschaft, Frauenschicksale in der Frauenstrafanstalt Aichach, in: Altbayern in Schwaben,
- 101–164
Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, Asoziale im Nationalsozialismus, 2016:
https://www.bundestag.de/resource/blob/478780/946af6a53de4beedba650bf537254942/WD-1-026-16-pdf.pdf
© Biografie verfasst von Dr. Bernhard Lehmann, Gegen Vergessen Für Demokratie, Regionale Arbeitsgruppe Augsburg-Schwaben
Opferbiografie Serafine Stegmaier PDF Mit Fotos Zum Download

Serafina Stegmaier
Podcast: „Wegen 14 Reichsmark nach Auschwitz“
(mit Hilfe von KI erstellt)